Strom und Heizung: In diesen Fällen kann man Energiekosten von der Steuer absetzen

Eigentlich kann man Energiekosten in Deutschland nicht von der Steuer absetzen. Doch es gibt Ausnahmen, die man insbesondere dann kennen sollte, wenn man im Homeoffice arbeitet.
Strom und Heizung: In diesen Fällen kann man Energiekosten von der Steuer absetzen
Shutterstock

In den letzten Jahren sind die Energiekosten in Deutschland besonders stark angestiegen. Eine deutliche Verschlechterung der Situation ist seit 2022 zu beobachten. Kein Wunder also, dass Verbraucherinnen und Verbraucher versuchen, zu sparen oder aber die Kosten für Strom und Heizung von der Steuer abzusetzen.

In einigen Fällen ist das sogar möglich. Allerdings nur, wenn die berufliche Nutzung betroffen ist. Das gilt zum Beispiel für Personen, die im Homeoffice tätig sind. Sie können eine Pauschale nutzen und maximal 210 Tage geltend machen. Pro Tag können 6 Euro genutzt werden und insgesamt 1.260 Euro pro Jahr.

Energiekosten steuerlich absetzen: In diesen Fällen ist es möglich

Im Rahmen der Steuererklärung kann man diese Pauschale geltend machen und somit Steuern sparen. Der Hauptvorteil dieser Pauschale liegt in der Tatsache, dass es nicht nötig ist, ein separates Arbeitszimmer vorzuweisen. Die Pauschale gilt bei Arbeitnehmern als Teil der Werbungskosten. Sie mindert demnach das zu versteuernde Einkommen. Für Werbungskosten jedoch der Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro pro Jahr zu beachten.

Wer ausschließlich zu Hause arbeitet und dabei ein eigenes Arbeitszimmer hat, kann die Kosten sogar gänzlich absetzen. „Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer und seine Ausstattung sind vollständig absetzbar, wenn das Arbeitszimmer der Hauptort Ihrer beruflichen oder geschäftlichen Aktivitäten ist“, bestätigen die Experten von „Lohnsteuerkompakt“. Die Kosten werden der Fläche entsprechend berechnet. Auch das Laden des E-Autos verbraucht jede Menge Strom. Privat lassen sich diese Energiekosten nicht absetzen, handelt es sich aber um einen Dienstwagen, ist es möglich, zusätzliche Stromkosten geltend zu machen. Für die Anerkennung der Kosten muss die tatsächlich geladene Strommenge nachweisbar sein.

Homeoffice, E-Auto und Co: Betroffene müssen bestimmte Bedingungen erfüllen

Auch im Falle der doppelten Haushaltsführung können Energiekosten geltend gemacht werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man in Berlin wohnt, aber aufgrund des Berufs eine Zweitwohnung oder auch ein Hotelzimmer in München benötigt. Maximal 1.000 Euro können insgesamt monatlich geltend gemacht werden. Dazu zählen aber nicht nur die Energiekosten, sondern auch die Miete oder die Grundsteuer. Allerdings müssen alle Bedingungen erfüllt sein. Private Energiekosten können in der Steuererklärung jedoch nicht geltend gemacht werden.