Die Verbraucherzentrale hat vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht einen Erfolg erzielen können. Es lag eine Klage gegen die Sparkasse Hamburg vor, da ein Sparvertrag massiv kritisiert wurde. Für Kunden bedeutet die Entscheidung des Gerichts, die Möglichkeit auf Rückzahlung.
Hintergrund war eine Klausel im Vertrag zum Produkt „Haspa Festzins Sparen 60 Monate“. Darin hieß es, dass Verträge automatisch verlängert wurden, wenn die Kunden nicht rechtzeitig kündigten. Doch das war noch nicht alles: Die Sparkasse senkte auch gleichzeitig die Zinsen. Genau diese Handhabung wurde nun durch das Oberlandesgericht für unwirksam erklärt.

Sparkasse Hamburg verliert vor Gericht: Was das für Kunden bedeutet
Das Gericht bestätigte, dass die Kunden durch die automatische Verlängerung des Vertrages benachteiligt werden. Es sind Fälle bekannt, in denen der Zinssatz von 0,25 Prozent auf lediglich 0,01 Prozent fiel. Wie die Verbraucherzentrale erklärte, können Kunden nach dem Urteil versuchen, noch laufende Verträge frühzeitig aufzulösen. Zudem sollen betroffene Kunden einen Musterbrief nutzen, um ihr Geld zurückzuverlangen und Verzugszinsen einzufordern.
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Das Gericht verurteilte die Sparkasse zur Unterlassung. Kunden sollten so schnell wie möglich handeln, denn die Ansprüche können verjähren. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen dazu, dennoch hartnäckig zu bleiben. Es ist unklar, ob die Verbraucher tatsächlich Erfolg haben werden, wenn sie ihre Verträge nun vor Ablauf kündigen wollen. Durch den Musterbrief besteht demnach keine Garantie auf Erfolg. Das Urteil besagt jedoch, dass die Sparkasse im Falle einer Verlängerung künftig denselben Zinssatz bieten muss, der bei der Vertragsschließung vereinbart wurde.

