Erneut wurde am 1. Juli 2025 die Rente erhöht. Die neue Bundesregierung einigte sich kürzlich darauf, dass Seniorinnen und Senioren monatlich mehr Geld erhalten sollen. Das gilt auch für Personen, die eine Hinterbliebenenrente beziehen. Doch es ändert sich noch mehr.
Wer eine Witwenrente oder auch Waisenrente bezieht, geht oft zusätzlich arbeiten. Bei der gängigen Altersrente wurde eine Hinzuverdienstgrenze bereits abgeschafft, bei der Hinterbliebenenrente ist dies aber nicht der Fall. Stattdessen wird hier das Gehalt mit der Rente verrechnet, was zu einer Kürzung führen kann. Doch Betroffene können einen Freibetrag für sich nutzen.

Freibetrag angehoben: Hinzuverdienstgrenze bei Bezug der Hinterbliebenenrente ändert sich
Genau dieser Freibetrag wurde nun ebenfalls angehoben. Seit dem 1. Juli 2025 liegt der neue Freibetrag bei 1.076,86 Euro im Monat. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind steigt er um 228,42 Euro. Während Waisen unbegrenzt hinzuverdienen dürfen, wird der Anteil des Einkommens, der über dem monatlichen Freibetrag liegt, bei allen anderen um 40 Prozent angerechnet. Betroffene müssen demnach erst mit einer Kürzung der Rente rechnen, wenn sie mehr Geld einnehmen.
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„Die Berechnung erfolgt auf Basis des Nettoeinkommens im Kalenderjahr vor der aktuellen Rentenanpassung: Für die Anpassung zum 1. Juli 2025 wird somit der Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 zugrunde gelegt, auch dann, wenn der Verdienst zwischenzeitlich gestiegen ist“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Das aktuelle Einkommen wird schließlich ab dem nächsten Anpassungstermin im Jahr 2026 berücksichtigt. Zum Einkommen zählt ab er nicht nur das Gehalt, sondern auch Kapitalerträge oder Mieteinnahmen. Um den Freibetrag festzulegen, wird der aktuelle Rentenwert genutzt.