Reform der Beamtenbesoldung: Dobrindt kündigt Gehaltsplus an

Ein Urteil setzt die Bundesregierung unter Druck. Die Beamtenbesoldung muss reformiert werden, doch Alexander Dobrindt räumte einen Fehler ein. Wer bald mit einem Gehaltsplus rechnen kann.
Reform der Beamtenbesoldung: Dobrindt kündigt Gehaltsplus an
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Beamten in Deutschland winkt ein Gehaltsplus. Aufgrund eines Gerichtsurteils müssen die Bezüge angehoben werden. Sieben Landesbeamte aus Berlin hatten geklagt und schließlich Recht bekommen. Sie erklärten, dass ihre Besoldung jahrelang gegen das Gesetz verstoßen habe.

Die Höhe der Besoldung ist in Deutschland je nach Standort unterschiedlich und an eine entsprechende Besoldungsgruppe gebunden. Bisher musste sich der Staat bei der Berechnung an das Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung sowie an das Abstandsgebot zwischen den unterschiedlichen Besoldungsgruppen halten. Das Gericht bestimmte jedoch, dass künftig drei neue Regeln gelten werden.

Person hält Euroscheine in der Hand
New Africa/Shutterstock

Mehr Geld für Beamte: Urteil setzt Alexander Dobrindt unter Druck

Die Beamtenbesoldung darf demnach nicht mehr weniger als 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens betragen. Zudem darf die Besoldung maximal fünf Prozent unter jeder Index-Entwicklung liegen. Der Staat hat jedoch die Möglichkeit, bei einer außerordentlichen Notlage gegen die Festlegung zu verstoßen und Rechenschaft abzugeben. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt muss nun dementsprechend handeln und hat bereits einen Plan aufgestellt.

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Ab Mai soll die neue Besoldungstabelle gelten. Für Beamte der Besoldungsgruppe B3 ist beispielsweise ein monatliches Grundgehalt von 10.572,91 Euro vorgesehen, wie die Deutsche Presse-Agentur erklärte. In der Besoldungsgruppe B10 ist eine Erhöhung auf 16.530,96 Euro pro Monat geplant. Zunächst fielen die Vorschläge deutlich höher aus, doch das Bundesministerium ruderte zurück. „Für Spitzenbeamte erfolgt keine Besoldungsanpassung über die reguläre tarifliche Anpassung hinaus“, heißt es in einer Erklärung des Bundesinnenministeriums.

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Bundesinnenministerium meldet Fehler im Gesetzentwurf: „Findet nicht statt“

Alexander Dobrindt hat allgemein vorgesehen, dass die Beamtenbesoldung stärker an die Lohnentwicklung in Deutschland, die Lebenshaltungskosten und auch die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wird. Demnach ist eine umfassende Reform geplant. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2025 entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 bis auf einige Ausnahmen verfassungswidrig gewesen ist. Betroffen war die Besoldungsgruppe A, in die beispielweise Polizisten fallen.

Nach erster Kritik stellte Dobrindt noch einmal klar, dass „eine Gehaltserhöhung für Minister und Bundeskanzler durch die Alimentationsanpassung“ nicht stattfindet. Der erste Gesetzentwurf hätte Mehrausgaben in Höhe von fast 3,4 Milliarden Euro pro Jahr zur Folge gehabt. Es soll sich jedoch um einen Fehler gehandelt haben. „Tatsächlich ist in diesem Referentenentwurf eine Tabelle fehlerhaft, und zwar die Tabelle zur B-Besoldung“, heißt es weiter. Die korrigierte Fassung und der allgemeine Gesetzentwurf müssen zunächst allerdings noch bestätigt werden, bevor die Beamten das Gehaltsplus auf dem Konto sehen. Außerdem wird es für zahlreiche Betroffene eine Nachzahlung geben.