Tatsächlich gibt es auch beim Geldabheben Fehler, die zu unangenehmen Konsequenzen führen können. Dazu zählt beispielsweise ein häufiges Versehen. Denn einige Kunden warten zu lange, bis sie ihre Karte aus dem Ausgabefach des Geldautomaten ziehen. Das kann dazu führen, dass sie plötzlich verschwindet. Ist die Karte einmal eingezogen, kann nur noch der Bankmitarbeiter helfen.
Doch das ist noch nicht alles. Manche Kunden vergessen, ihr Bargeld mitzunehmen. Steht man anschließend am Geldautomaten, darf man die Scheine natürlich nicht einfach behalten. Zumindest, wenn das Geld einen gewissen Wert übersteigt. Liegt ein Zehn-Euro-Schein an dem Automaten, darf man ihn behalten.

Am Geldautomaten: Wer Bargeld findet, muss handeln
Allerdings müssen alle Funde, die über dieser Summe liegen, gemeldet werden. Das Geld gehört dann ins Fundbüro. Gleiches gilt auch für Scheine, die man auf der Straße findet. Auch Gegenstände sind von dieser Regel betroffen. Wer ein Smartphone oder Schmuck auf dem Gehweg entdeckt und an sich nimmt, muss diesen Fund ebenfalls melden. Erst wenn sich in den folgenden sechs Monaten niemand meldet, darf man das Bargeld oder die Gegenstände behalten.
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Wer gegen diese Regel verstößt und das Geld aus dem Automaten einfach ins eigene Portemonnaie steckt, begeht eine Straftat gemäß § 246 Strafgesetzbuch. Es kann nicht nur eine Geldstrafe folgen, sondern sogar eine Freiheitsstrafe. Wer den Fund nicht meldet, muss schlimmstenfalls drei Jahre im Gefängnis verbringen. Wer das Geld oder den Gegenstand nicht an sich nimmt, ist hingegen nicht verpflichtet, den Eigentümer ausfindig zu machen. Experten raten beispielsweise dazu, einfach zu warten, bis der Geldautomat die Scheine nach 30 Sekunden wieder einzieht. Dadurch wird dokumentiert, dass das Geld nicht entnommen wurde. Es wird dem Eigentümer automatisch wieder gutgeschrieben.

