Am 1. März 2026 ist die Geldwäschegesetz-Meldeverordnung in Kraft getreten. Sie führt zu neuen Regeln, die Millionen Menschen in Deutschland betreffen. Denn Banken müssen seit einigen Tagen ihre Systeme auf den neuesten Stand bringen. Kunden müssen zwar nicht aktiv handeln, doch sie können möglicherweise die Auswirkungen spüren.
Denn Verdachtsmeldungen sollen künftig schneller und effizienter von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ausgewertet werden können. Banken werden also genauer hinsehen, was sich auf den Konten ihrer Kunden tut. Sollte es zu einer Verdachtsmeldung kommen, muss diese künftig bundesweit in einem XML-Format übermittelt werden.

Neue Geldwäsche-Meldeverordnung seit dem 1. März: Warum die Bank bei Überweisungen nachhaken darf
Es handelt sich beispielsweise um einen Verdachtsfall, wenn die Bank Anhaltspunkte sieht, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand aus einer Straftat stammen könnte. Zudem soll das Geldwäschegesetz die Terrorismusfinanzierung bekämpfen und verhindern. Neben den Banken sind auch zuvor schon Finanzdienstleister, Versicherungen oder Immobilienmakler dazu verpflichtet gewesen, Verdachtsfälle zu dokumentierten und zu melden. Durch die neue Meldeverordnung könnte es ab sofort in bestimmten Fällen häufiger zu Nachfragen kommen.
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Was sich für Kunden ändert
In diesen Situationen kann es zu Nachfragen von der Bank kommen:
- bei internationalen Überweisungen mit fehlendem Verwendungszweck
- bei häufigen oder hohen Bargeldeinzahlungen
- bei unklaren oder widersprüchlichen Verwendungszwecken
- bei ungewöhnlichen Geldeingängen
- bei neuen Transaktionen, die nicht zum Kontoprofil oder zum bisherigen Verhalten des Kunden passen
Sollte sich die Bank bei einem Kunden melden, muss man zeitnah auf die Rückfragen reagieren. Die Unternehmen können Belege anfordern, welche den Geldeingang oder die Einzahlung erklären. Das können beispielsweise Kaufverträge, Verkaufsnachweise oder Rechnungen sein. Auch eine schriftliche Erklärung kann angefordert werden. Kunden müssen darin genau erklären, woher das Geld stammt. Künftig sollte man demnach bei der Angabe des Verwendungszwecks noch etwas genauer hinschauen.
