Die Bundesregierung hat die sogenannte Mütterrente III angekündigt. Die Neuerung soll ab 2027 in Kraft treten und ab 2028 umgesetzt werden. Eigentlich existiert die Mütterrente schon seit vielen Jahren, doch es gab eine ungerechte Regelung, die nun endlich abgeschafft wird. Durch die Entscheidung der Bundesregierung winkt Millionen Rentnerinnen und Rentnern eine Nachzahlung.
Bei der Mütterrente werden Müttern und Vätern, die eine Zeit lang nicht arbeiten können, um sich um die Kinder zu kümmern, Pflichtbeiträge gutgeschrieben. Diese Erziehungszeiten werden auf die gesetzliche Rente angerechnet. Bisher wurden jedoch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur 30 Monate angerechnet und bei späteren Geburten 36 Monate. Ab 2027 sollen alle Eltern gleich behandelt werden.

Änderung greift ab 2028: Diese Rentner können mehr Geld erhalten
Mütter und Väter können sich dann alle bis zu drei Entgeltpunkte gutschreiben lassen. Von dieser Änderung werden zahlreiche Rentner profitieren. Obwohl die Neuerung schon ab 2027 gilt, kann sie jedoch aufgrund des hohen bürokratischen und technischen Aufwands erst ab 2028 umgesetzt werden. Die Auszahlung findet demnach erst später statt, was dazu führt, dass betroffene Rentner eine Nachzahlung erhalten. „Für alle Menschen, die vor dem 1. Januar 2028 bereits Rentnerin oder Rentner sind, wird die Berechnung und Auszahlung der Mütterrente III weitestgehend automatisch erfolgen“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.
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Wer später in Rente geht und die Berücksichtigung der Zeiten bereits beantragt hat, muss ebenfalls nicht tätig werden. Bei gänzlicher Neubeantragung tritt die Regelung durch die Mütterrente III sowieso automatisch in Kraft. Die Nachzahlung werden Rentner für das Jahr 2027 erhalten. Die Verzögerung kommt zustande, weil die Rentenversicherung rund 10 Millionen Betroffene prüfen muss. Ein Rentenpunkt ist ab Juli 2026 42,52 Euro wert. Insgesamt können Rentner durch die Mütterrente monatlich also bis zu 127,56 Euro erhalten. Zum Vergleich: Bei Elternzeiten vor 1992 sind es durch maximal 2,5 Rentenpunkte nur 106,30 Euro. Durch die Neuerung kann Betroffenen der fehlende halbe Punkt gutgeschrieben werden, was ab Juli einem monatlichen Plus von 21,26 Euro entspricht. Bis zur Auszahlung wird die Rente im Sommer 2027 aber erneut angepasst.

