Bei 2.900 Euro brutto: So viel Arbeitslosengeld steht einem zu

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann bei einem Verlust des Jobs mit Arbeitslosengeld rechnen. Wie viel Geld Betroffenen zusteht und wie lange man unterstützt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Bei 2.900 Euro brutto: So viel Arbeitslosengeld steht einem zu
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Wer seinen Job verliert, bangt natürlich zuallererst um seinen Lebensunterhalt. Wenn man alle Voraussetzungen erfüllt, steht einem das Arbeitslosengeld zu. Die Höhe richtet sich nach dem Bruttogehalt, das in den letzten zwölf Monaten eingenommen wurde. Doch mit wie viel kann man wirklich rechnen?

Als Grundlage für die Berechnung dient das in der Arbeitslosenversicherung beitragspflichtige Brutto-Arbeitsentgelt. Dieses Brutto-Gehalt wird durch 365 Tage geteilt. Was dabei herauskommt, wird auch als Bemessungsentgelt bezeichnet. Anschließend müssen noch die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung abgezogen werden.

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Wie viel Arbeitslosengeld erhält man bei einem Brutto-Gehalt in Höhe von 2.900 Euro?

Bei dieser Berechnung bleibt das Leistungsentgelt übrig. Doch wie hoch fällt das Arbeitslosengeld bei 2.900 Euro brutto aus? Wie die Bundesagentur für Arbeit erklärt, erhalten Betroffene 60 Prozent des Leistungsentgelts. Sollte ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wird die Auszahlung auf 67 Prozent des Leistungsentgelts erhöht. Um die richtige Summe bei einem Verdienst von 2.900 Euro brutto im Monat zu berechnen, muss man zuerst das Jahresgehalt durch 365 teilen und die Beiträge abziehen. Es bleibt bei einer Beispielrechnung einer kinderlosen Person in der Steuerklasse 1 ein Leistungsentgelt von rund 66 Euro übrig.

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Bei den besagten 60 Prozent handelt es sich um rund 40 Euro. Dieser Tagessatz wird mit 30 multipliziert, was ein Arbeitslosengeld in Höhe von 1.2000 Euro im Monat ergibt. Wer ein Kind hat, dem stehen 1.320 Euro im Monat zu. Wie lange man die Zahlungen erhält, hängt davon ab, wie lange man versicherungspflichtig war und wie alt man bei Entstehung des Anspruchs ist. Ein spezieller Rechner soll helfen, die persönliche Situation besser einschätzen zu können.