Bald ist es ein Jahr her, dass die 33-jährige Kerstin in Österreich erfror. Ihr Freund soll sie „schutzlos“ 50 Meter vor dem Gipfel des Großglockners zurückgelassen haben. Nun wird er angeklagt und muss sich am 19. Februar wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erklärte, Kerstin sei „entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ von dem Angeklagten, der die Tour anführte, ihrem Schicksal überlassen worden. Kürzlich sind die Aufnahmen einer Webcam veröffentlicht worden, die neue Details enthüllen und den Großglockner bei Nacht zeigen. Auf den Bildern ist ein Licht zu sehen, welches von der Stirnlampe des Angeklagten stammt.
Sie starb mit 33 Jahren: Kerstin wurde auf dem Großglockner zurückgelassen
Auf dem berüchtigten Berg herrschten eisige Temperaturen. Die „Windgeschwindigkeiten bis zu 74 km/h sowie der Temperatur von ca. minus 8 Grad“ führten „unter Berücksichtigung des ‚Windchill‘-Effektes zu einem Kälteempfinden um minus 20 Grad“, heißt es in der Anklage. Zudem wird dem Bergführer vorgeworfen, nicht für die korrekte Ausrüstung gesorgt zu haben. Kerstin soll damals zu erschöpft gewesen sein, um weiterzugehen. Deshalb machte sich ihr Freund allein auf den Weg, um Hilfe zu holen. Die Bergrettung konnte die 33-Jährige nicht mehr rechtzeitig erreichen und nur noch ihren Tod feststellen.
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„Der Angeklagte hat es unterlassen, seine Freundin an einen möglichst windgeschützten Platz zu bringen, um sie vor Wärmeverlust zu schützen. Bevor der Angeklagte seine Freundin gegen 02.00 Uhr zurückgelassen hat, hat er weder ihren Biwaksack noch die vorhandenen Alu-Rettungsdecken verwendet, um sie vor weiterer Auskühlung zu schützen oder ihr den schweren Rucksack samt Splitboard abgenommen“, erklärt die Staatsanwaltschaft. Durch den Lautlosmodus seines Handys habe der Mann außerdem eine Kommunikation mit den Rettern erschwert. Bisher hat er sämtliche Vorwürfe bestritten. Bei Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu drei Jahre Haft.