Am Wochenende wurde in zahlreichen Städten in Deutschland der CSD (Christopher Street Day) gefeiert, inklusive vieler Demonstrationen, bei denen es um die Stärkung der Rechte für die LGBTQIA+-Community geht. Am Samstagabend kam es im Berliner Tiergarten im Rahmen des dortigen CSD zu einem Anschlag, bei dem zahlreiche Personen verletzt wurden. Dermutmaßliche Täter konnte anschließend fliehen, bevor er am Sonntag durch die Polizei gestellt und erschossen wurde. Jetzt stellen sich vor allem Fragen zu den Hintergründen der Tat. Ein Zeuge erwähnt zudem einen möglichen zweiten Täter.
Was genau ist in Berlin beim CSD 2026 passiert?
In Berlin fuhr am Samstagabend gegen 22 Uhr ein Fahrzeug in die feiernde Menschenmenge. Dabei wurden 29 Menschen teilweise schwer verletzt, eine Frau kam ums Leben. Anschließend wurde das Gelände großflächig evakuiert und die Veranstaltung abgebrochen. Die Tat ereignete sich im Berliner Tiergarten; dort endet die große CSD-Demo traditionell am Brandenburger Tor.
Wie es vonseiten der zuständigen Polizei Berlin heißt, handelte es sich bei dem Fahrzeug um einen weißen Kastenwagen, der durch den Ahornsteig vom Potsdamer Platz Richtung Tiergarten gefahren war. Dabei wurden zahlreiche Menschen an- und umgefahren, bis das Fahrzeug schließlich mit einem Baum kollidierte. Weitere Verletzte gab es im Anschluss, offenbar durch eine Machete, die der Fahrer bei sich trug. Das berichtete unter anderem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei einer Pressekonferenz.

Tatverdächtiger bei Polizeieinsatz getötet
Die Ermittlungen richteten sich schnell auf Abdul B., der offenbar das Tatfahrzeug beschafft hatte, in dem darüber hinaus ein Mobiltelefon sichergestellt werden konnte, das ihm ebenfalls zuzuordnen ist. Der 21-Jährige wurde anschließend bundesweit zur Fahndung ausgerufen und am Sonntag in einer Kleingartensiedlung in Berlin-Spandau entdeckt.
Dort kam es auch zum Zugriff durch das Berliner SEK, wobei der Mann mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen sein soll. Daraufhin kam es zu mehreren Schüssen auf den mutmaßlichen Täter. Anschließende Reanimationsmaßnahmen waren nicht erfolgreich; der 21-Jährige starb noch vor Ort.
Gab es einen zweiten Täter beim CSD-Anschlag?
Bereits bei der Tat im Tiergarten selbst war von einer möglichen zweiten Person im Tatfahrzeug die Rede. Nun berichtet Carsten Barthel, Vorsitzender des Kleingartenvereins, in dem Abdul B. gestellt wurde, von einer ähnlichen Beobachtung. Gegenüber T-Online schildert Barthel zum einen, wie er bereits zwei bis drei Stunden vor dem Zugriff Polizeipräsenz rund um den Kleingartenverein beobachtet habe. Auch die bis zu fünf Schüsse, die die Einsatzkräfte vor Ort abgegeben haben, konnte er hören.
Zum anderen berichtet Barthel, dass sich einige Stunden zuvor noch eine weitere Person auf der Parzelle aufgehalten haben soll. Dem Vereinsvorsitzenden zufolge handelte es sich dabei um einen Mann Mitte 40. Dieser soll sich gegen 13 Uhr ebenfalls auf dem Gelände aufgehalten und Kopfhörer getragen haben. Barthel habe den Mann angesprochen, dieser habe allerdings nicht reagiert, woraufhin der Vereinsvorsitzende die Besitzerin der entsprechenden Parzelle informiert habe. Abdul B. habe er hingegen nicht gesehen, erklärt Barthel.
Ob der zweite Mann irgendetwas mit der Tat zu tun hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt reine Spekulation. Gleiches gilt für die Verhaftung eines Iraners noch in derselben Nacht, über die der rbb berichtete. Diese wurde bisher allerdings nicht von der Polizei bestätigt.

Das ist über den mutmaßlichen Täter bekannt
Innenminister Dobrindt zufolge handelt es sich bei Abdul B. um einen deutschen Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. So wurde seine Mutter offenbar im Jahr 2002 eingebürgert, bevor dann im Jahr 2005 Abdul B. in Berlin geboren wurde, wie es von der dortigen Staatsanwaltschaft heißt.
Kurz nach den ersten Berichten über den mutmaßlichen Täter wurde zudem bekannt, dass Abdul B. bereits strafrechtlich von den Behörden erfasst wurde. So soll der junge Deutsche bereits ab seinem 16. Lebensjahr dem Verfassungsschutz bekannt und schließlich als islamistischer Gefährder eingestuft worden sein, der als gewaltbereit und radikalisiert eingeschätzt wurde. Das ergaben Recherchen des NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung.
Diesen zufolge saß Abdul B. bereits drei Monate im Libanon in Haft, bevor er den deutschen Behörden übergeben wurde. Zuvor soll er versucht haben, nach Syrien zu reisen, um sich dort der Terrormiliz „Islamischer Staat“ anzuschließen.
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CSD-Tatverdächtiger war den Behörden bereits bekannt
Berichten zufolge soll der 21-Jährige erst im Mai 2026 und somit etwa zwei Monate vor dem Anschlag auf den CSD in Berlin wegen der Vorbereitung einer terroristischen Straftat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden sein. Offenbar befand sich Abdul B. zum Zeitpunkt des Anschlags in einer sogenannten „Vorbewährung“. Dabei handelt es sich um eine besondere Regelung des Jugendstrafrechts, bei der Gerichte erst verzögert über die Strafe entscheiden.
Zuvor bekommen die Jugendlichen und Heranwachsenden die Möglichkeit, sich geläutert zu zeigen. Im Fall von Abdul B. war offenbar unter anderem die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm vorgesehen. Zum Zeitpunkt des Anschlags in Berlin hatten die Gerichte noch nicht über seinen Fall entschieden.
Nun werden in diesem Zusammenhang zum einen Forderungen nach einem härteren Strafmaß laut. Zum anderen fragen sich viele, warum der 21-Jährige überhaupt noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Dem Magazin Stern zufolge lag das offenbar an einer Einschätzung des Gerichts, das bei Abdul B. von einer Reifeverzögerung ausging.
