Auch in diesem Jahr können zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wieder mit einem Zuschuss vom Staat rechnen. Ab sofort ist nämlich eine gefragte Finanzspritze wieder verfügbar. Momentan dreht sich alles darum, das Klima zu schützen. Egal, ob mit dem Auto oder direkt im eigenen zu Hause.
Deshalb werden tausende Häuser in Deutschland saniert. In diesem Zusammenhang wird häufig eine Energieberatung benötigt. So kann gesichert werden, dass das Haus auch so klimaschonend wie möglich ausgestattet wird. Zudem kann man auf erneuerbare Energien setzen, wenn es um die Ausstattung für zum Beispiel Heizung oder Strom geht.
Zuschuss für die Energieberatung kehrt zurück
Aufgrund der vorläufigen Haushaltssperre war der Zuschuss für die Energieberatung vorerst nicht mehr verfügbar. Ab sofort kann er aber wieder beantragt werden. Interessenten müssen sich allerdings im Voraus um den Zuschuss kümmern. Nach der Genehmigung hat man neun Monate Zeit für die Durchführung. Konkret können die Berechtigten bis zu 1.700 Euro erhalten. Der Staat übernimmt nämlich bis zu 80 Prozent der Kosten.
Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern sind demnach bis zu 1.300 Euro Förderung verfügbar. Bei Wohngebäuden ab drei Wohnheimen kann man den besagten Zuschuss in Höhe von 1.700 Euro erhalten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist zudem eine zusätzliche Förderung in Höhe von 500 Euro möglich. Hier müssen allerdings die genauen Ergebnisse der Beratung vorgelegt werden. Die folgenden Personen sind antragsberechtigt: Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden und WEGs im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Wer eine Erlaubnis des Eigentümers hat, kann sich auch als Nießbrauchsberechtigter oder Mieter und Pächter den Zuschuss sichern.