Für privat genutzten Wohnraum gilt in Deutschland nun bereits seit einigen Jahren eine Rauchmelderpflicht. Um für ausreichend Sicherheit zu sorgen und im Brandfall Alarm zu schlagen, sind die kleinen Geräte unverzichtbar.
Allerdings ist es mit einer einmaligen Anbringung nicht getan. Alle zehn Jahre müssen die Rauchmelder ausgetauscht werden. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Funktionstüchtigkeit der Rauchmelder nicht mehr garantiert werden. Diese besagte Frist läuft in diesem Jahr in einigen Bundesländern ab. In der Regel sind es die Haus- oder Wohnungseigentümer, die sich um den fachgerechten Austausch kümmern müssen.
NRW, Bayern und Baden-Württemberg
Dennoch sollten auch Mieterinnen und Mieter informiert sein, um möglicherweise darauf hinzuweisen. Betroffen sind in diesem Jahr die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Hier wurden die Rauchmelder für Neubauten im Jahr 2013 zur Verpflichtung. Alle Geräte, die damals angebracht wurden, müssen in diesem Jahr erneuert werden. Die Verpflichtung für Bestandsbauten wurde in den genannten Bundesländern erst später eingeführt. Wer herausfinden möchte, wie lange der Rauchmelder bereits in Betrieb ist, der kann das Gerät abschrauben und findet auf der Innenseite ein Herstellungsdatum.