Von Bußgeld bis Gefängnisstrafe: Was an Silvester verboten ist

Das sollte man zum Jahreswechsel besser vermeiden.

31.12.2022, 16:11 Uhr
Von Bußgeld bis Gefängnisstrafe: Was an Silvester verboten ist
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Nur noch wenige Stunden bis zum neuen Jahr. An Silvester gibt es neben Raclette und Sekt aber auch einige Dinge, die eine böse Überraschung zur Folge haben können. Wer sich ganz dumm anstellt, der landet sogar hinter Gittern.

Möchte man in Ruhe das neue Jahr feiern und ein paar Raketen abfeuern, gibt es einige Regeln, die beachtet werden sollten. Jedes Bundesland hat sein eigenes Sprengstoffgesetz. In Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Hamburg sind diese Regelungen etwas lockerer als in den restlichen Ländern. Was vermieden werden sollte, ist das Zünden von Feuerwerkskörpern an nicht genehmigten Orten.

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Bis zu fünf Jahre Gefängnis

Man darf beispielweise kein Feuerwerk in der Nähe von Schutzobjekten wie Kinder- und Altersheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden veranstalten. Im Norden Deutschlands zählen auch Fachwerkhäuser zu den zu schützenden Objekten. Zudem darf man ausschließlich zertifizierte Pyrotechnik verwenden. Diese erkennt man an einer Registriernummer und dem CE-Zeichen. Des Weiteren ist eine Kennnummer der Prüfstelle zu sehen.

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Wer das Feuerwerk zu nicht genehmigten Zeiten auslöst, verstößt ebenfalls gegen das Gesetz. Böllern ist lediglich vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet. Verwendet werden dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2. Diese besitzen einen geringen Lärmpegel und sind bei korrekter Anwendung ungefährlich. Definitiv zu beachten ist der ausreichende Abstand zu anderen Personen. Wer seine Mitmenschen wissentlich gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Das Zünden der Feuerwerkskörper außerhalb der genehmigten Zeiten zieht zudem eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro nach sich.  

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