Der Mobilfunkanbieter Vodafone muss seinen Kundinnen und Kunden Geld zurückzahlen. Und zwar im Falle von Rücklastschriftpauschalen sowie Mahnpauschalen. Das Düsseldorfer Landgericht hat dem Konzern nämlich untersagt, Pauschalen von 4,50 Euro, 2,80 Euro oder höher zu erheben. Wie unter anderem der „Focus“ berichtete, ist es nun möglich, Rückforderungsansprüche geltend zu machen.
Verbraucherinnen und Verbraucher können die für ungültig erklärten Kosten zurückzuverlangen. Wenn man sofort aktiv wird, kann man eine Verjährung verhindern. Es gilt eine Frist von drei Jahren bis zum Ende des Kalenderjahres. Bis Ende 2021 können somit noch rückwirkend Ansprüche aus dem Jahre 2018 geltend gemacht werden.
Geld kann zurückverlangt werden
Der Deutsche Verbraucherschutzverein stellt zu diesem Zwecke ein Musterformular zur Verfügung. Auf der ersten Seite sind außerdem weitere Details zum Urteil gegen Vodafone zu finden. Anschließend können individuelle persönliche Daten angegeben werden. In dem Dokument ist zudem die entsprechende Adresse des Unternehmens angegeben. Empfohlen wird, das Schreiben zu faxen.
Es ist nicht das erste Mal, dass Mobilfunkkonzerne aufgrund von überhöhten Gebühren schuldig gesprochen wurden. Vodafone steht aktuell noch die Möglichkeit offen, gegen das Urteil Berufung einzulegen.