Verletzungsgefahr durch Kuchen: Hersteller startet dringende Rückrufaktion

Die Kunden können das Produkt in den Supermarkt zurückbringen.

19.10.2023, 20:45 Uhr
Verletzungsgefahr durch Kuchen: Hersteller startet dringende Rückrufaktion
Esin Deniz/Shutterstock
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In den vergangenen Wochen kam es immer wieder zu Rückrufen von Lebensmitteln und Haushaltsprodukten. Darunter beispielsweise feuchtes Toilettenpapier oder auch Quark. Nun ist ein beliebter Mohnkuchen von einer Warnung betroffen.

Es handelt sich um die Netto-Nord-Eigenmarke „Finton‘s Bakery“, über die das Produkt auf den Markt gebracht wurde. Die Verantwortlichen warnen dringend vor dem Verzehr, da ansonsten eine Verletzungsgefahr drohen kann. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Glassplitter im Produkt befinden“, heißt es in einem offiziellen Statement, das Netto Nord kürzlich veröffentlicht hat.

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IMAGO / Hanno Bode

Glassplitter können sich im Mohnkuchen befinden

Der „Finton‘s Bakery Mohnkuchen“ wurde mittlerweile aus dem Verkauf genommen. Es handelt sich um ein Tiefkühlprodukt in einer blauen Verpackung. Betroffen ist die Charge L105 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 21.08.2024 und der EAN-Nummer 4027939010517. Verbraucher sollten keinesfalls ein Risiko eingehen. Das Verschlucken von Glassplittern, kann zu ernsthaften inneren Verletzungen sowie Wunden im Mundraum führen. Schlimmstenfalls treten dadurch starke innere Blutungen auf. 

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Deshalb sollten die Kunden prüfen, ob sie eines der vom Rückruf betroffenen Produkte erworben haben. Ist das der Fall, kann der Kuchen in den Netto-Markt zurückgebracht werden. Auch ohne Kassenbon können Verbraucher ihr Geld zurückerhalten. Der Kuchen wurde in Netto-Nord-Filialen verkauft und nicht beim Netto-Markendiscount. 

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