Eine weitere Veränderung im Straßenverkehr kommt auf die Autofahrer zu. Der Bundesgerichtshof hat eine neue Vorfahrtsregel beschlossen, die bald eine bestimmte Verkehrssituation souveräner und sicherer regeln soll. Bis jetzt hatte es für diese Situation nämlich keine eindeutige Regel gegeben, was dazu führte, dass es 2018 zu einem Unfall kam. An einer Stelle, wo sich zwei Fahrstreifen zu einer Straße verbinden, ist ein Auto mit einem Laster zusammengekracht. Das Auto kam von rechts, der Laster von links. Die Straße war mit einem Zeichen für "beidseitige Fahrbahnverengung" markiert, doch der Laster-Fahrer wechselte die Spur, da er das Auto nicht gesehen hatte.
Die Frau am Steuer des PKWs war jedoch davon ausgegangen, dass sie Vorfahrt hatte und fuhr kurzerhand in den Laster hinein. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt und der Fall landete vor Gericht, da die Frau den Schaden am Auto nicht teilen wollte.
Ab jetzt heisst es: verständigen
Dieser Präzedenzfall führte dazu, dass der BGH nun endgültig eine neue Regelung für solche Situation festgelegt hat. Man sah nicht nur beim LKW-Fahrer die Schuld, sondern auch bei der Frau, da sie auch nicht genügend auf den Verkehr geachtet hatte. "Ein regelhafter Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen besteht nicht", legte der Bundesgerichtshof jetzt fest. Das bedeutet, dass sich beide Verkehrsteilnehmer absprechen müssen. "Gelingt die Verständigung nicht, sind sie dazu verpflichtet, im Zweifel jeweils dem anderen den Vortritt zu lassen."