Wenn man am Ende des Filmabends vom Sofa fällt, weiß man, dass man einen guten Horrorfilm gesehen hat. Doch tatsächlich gibt es in diesem vielfältigen Genre auch einige Filme, die in Deutschland verboten sind. Einen dieser Horrorfilme hat ARTE vergangenen Januar im Fernsehen gezeigt, und das könnte nun juristische Konsequenzen für die verantwortlichen Personen bedeuten.
Bei besagten Film handelte es sich nämlich um „Zombie 2 - das letzte Kapitel“ (1985). Um 00:20 Uhr hat ARTE den Film am 28. Januar 2022 ausgestrahlt – geplant war, die gekürzte Fassung im Fernsehen zu zeigen. Der Fernsehsender hat jedoch die falsche Filmfassung des Horrorfilms ausgestrahlt, die in Deutschland verboten ist. „Dieser Film wurde in Deutschland von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz indiziert, sodass seine Veröffentlichung in Deutschland, anders als in Frankreich, nicht erlaubt ist“, heißt es in der Pressemitteilung des Senders vom 3. Februar 2022. Erst sechs Tage nach der Ausstrahlung wurde der Fehler bemerkt, anschließen wurde der Horrorfilm unverzüglich aus der Mediathek entfernt.
Deswegen wurde der Film verboten
Das juristische Nachspiel könnte nun groß sein. Die Entschuldigung des Fernsehsenders ist definitiv nicht genug, wie ein Sprecher der Zeitung „taz“ mitteilte: „Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat wegen des Verdachts der Gewaltdarstellung nach § 131 des Strafgesetzbuchs und des Verstoßes gegen § 4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrags nun ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet.“ Dabei wird nicht gegen den Fernsehsender ermittelt, sondern gegen die verantwortlichen Personen, die jedoch noch ermittelt werden müssen. Ihnen droht eine Geldstrafe, im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Doch wieso ist der Film eigentlich in Deutschland verboten? „Zombie 2 - das letzte Kapitel“ wurde wegen Gewaltverherrlichung beschlagnahmt, legal ist nur die gekürzte Version des Films.