Urteil: KZ-Wachmann muss für fünf Jahre in Haft

Nicht ohne Grund hat das Gericht für den 101-Jährigen das höchste Strafmaß angeordnet.

29.06.2022, 13:31 Uhr
Urteil: KZ-Wachmann muss für fünf Jahre in Haft
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Nach 34 Verhandlungstagen steht das Urteil für den KZ-Wachmann Josef S. nun fest. Der 101-Jährige wurde für schuldig befunden und vom Landgericht Neuruppin zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Grund? Er soll Beihilfe zum Mord an Insassen in 3158 Fällen geleistet haben. Vor 77 Jahren hat er im Konzentrationslager Sachsenhausen gearbeitet und dort an der Vernichtung der Insassen mitgewirkt.

"Herr S., Sie wollten uns über 34 Verhandlungstage Glauben machen, dass Sie nicht der Wachmann Josef S. sind, der laut SS-Akten als Wachmann in Sachsenhausen Dienst getan hat", richtete sich der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann laut "BILD" an den Angeklagten. "Herr S., wir glauben Ihnen das nicht. Es gibt keinen anderen Josef S. mit dem Geburtsdatum und dem Geburtsort in dem 100 Einwohner-Ort in Litauen, aus dem Sie selbst stammen!“

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Höchstmaß für den Angeklagten

Trotz seines hohen Alters ist Joseph S. wohl sehr gesund, musste sich jedoch die Stimme des Richters aufgrund von Schwerhörigkeit über Kopfhörer anhören. Bis zuletzt hatte er geleugnet, in Sachsenhausen gearbeitet zu haben. Der Richter sah das jedoch anders: „Sie haben mit Ihrer Funktion als Wachmann den Terror und die Folter gegen die Insassen befördert! Das macht Sie zum Schuldigen im Tötungsräderwerk der Nazis!“

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Zum Urteil von fünf Jahren Haft äußerte sich der Richter folgendermaßen: „Fünf Jahre sind Tat und Schuld angemessen. Er kann die Haftentlassung noch erleben. Eine geringere Strafe wäre dem Maß an Schuld nicht gerecht geworden. Dass fast 80 Jahre nicht gegen ihn ermittelt wurde, hat ihn nicht beschwert. Im Gegenteil: Er konnte sein Leben ja leben, ohne behelligt zu werden. Das ungesühnte Schicksal der Überlebenden darf von der deutschen Justiz nicht vergessen werden."

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Besonders schwerwiegend ist bei Josef S. die Tatsache, dass er näher als jeder andere am Tatgeschehen dran gewesen ist. „Näher als Sie konnte keiner stehen, der mit schussbereiter Waffe die Flucht von Insassen verhindern sollte – näher zu den Tätern, die dann diese bewachten Insassen ermorden ließen in den Genickschussanlagen des KZ-Sachsenhausen. 200 Morde in der Genickschussanlage und 400 Morde in den Gaskammern.“