Urteil gegen Sparkasse gefallen: Kunden erhalten Nachzahlung

Einigen Kunden der Sparkasse steht eine Nachzahlung zu.

02.06.2022, 15:28 Uhr
Urteil gegen Sparkasse gefallen: Kunden erhalten Nachzahlung
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Vielen Sparkassenkunden steht eine Nachzahlung zu. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden erhalten zwei Individualkläger, die gegen die Sparkasse geklagt haben, teilweise eine Zinsnachzahlung.

Daraufhin gewährte die Sparkasse Dresden ihren Kunden, die einen Prämiensparvertrag abgeschlossen hatten, ebenfalls Zinsnachzahlungen. Damit kommt die Bank teilweise einer Forderung der Verbraucherzentrale Sachsen nach, die diesen Vorgang ausdrücklich begrüßte. Hintergrund ist eine Bonuszahlung bei Prämiensparverträgen, die im Laufe der Zeit immer höher wird.

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Bonus bei Prämiensparverträgen

Die Berechnung dieser Zinsen ist auch die Grundlage der Rechtsstreitigkeiten zwischen den Kunden und der Sparkasse. Aktuell wird der Zins aus einem Grundzins berechnet, der sich aus einem Referenzzins ergibt. Die Teilzahlung geht den Verbraucherschützern jedoch nicht weit genug. Sie streben eine Musterfeststellungsklage an, um höhere Nachzahlungen einzufordern.

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Im Beispiel des OLG Dresdens wurde einem Kläger eine Nachzahlung von 6.200€ zugesprochen. Damit blieb das Gericht jedoch deutlich unter den ursprünglich geforderten 11.000€ zurück. Am OLG München ist zudem eine Klage gegen die Sparkasse Nürnberg anhängig. Auch in diesem Fall deutet sich eine, nach Ansicht der Kläger, zu geringe Nachzahlung an. Schlussendlich werden die Parteien auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes warten müssen, damit endgültig entschieden wird, wie ein angemessener Referenzzins auszusehen hat und wie daraus die Zinsen korrekt ermittelt werden.

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