Ukrainische Flüchtlinge haben in Deutschland Ansprüche auf finanzielle Unterstützung. Seit dem 1. Juni erhalten sie Hartz-IV-Leistungen und sind somit bessergestellt als beispielsweise Asylbewerber. Die AfD behauptete aufgrund dessen kürzlich, dass die Kriegsflüchtlinge quasi ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten würden. Die Zahlen wurden nun genauer unter die Lupe genommen.
Zuerst erhalten die Flüchtlinge einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz für ein Jahr mit Option auf Verlängerung für drei Jahre. Erwerbsfähige Männer und Frauen werden mittlerweile vom Jobcenter betreut und haben somit auch Anspruch auf Hartz-IV.
Hartz-IV-Leistungen für Flüchtlinge
Alleinstehende Erwachsene erhalten somit 449 monatlich. Je nach Alter und Anzahl kommen für jedes Kind 285 bis 376 Euro hinzu. Somit erhalten sie genauso viel Geld wie andere anerkannte Geflüchtete mit einem Aufenthaltstitel, die erwerbslos sind. Es handelt sich jedoch um eine höhere Summe als die, die für Geflüchtete in einem laufenden Asylverfahren vorgesehen sind.
Zudem haben sie Anspruch auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss. Für Kinder und junge Erwachsene können Kosten für schulische Nachhilfe oder Musikunterricht übernommen werden. Auszubildende und Studierende haben die Möglichkeit Bafög zu beantragen. Ende August hielten sich bereits 968.000 ukrainische Flüchtlinge in Deutschland auf. Ein Großteil von ihnen sind Frauen, Kinder, Seniorinnen und Senioren.