In wenigen Monaten müssen Millionen Haushalte mit einer Stilllegung ihres TV-Kabelanschlusses rechnen. Hintergrund ist das Ende des sogenannten „Nebenkostenprivilegs“. Diese Regelung ermöglichte es Eigentümern bisher, die Kosten für den Kabelanschluss auf die Mieter umzulegen.
Ab dem 1. Juli 2024 wird das aber nicht mehr der Fall sein. Deshalb müssen die über 12 Millionen betroffenen Haushalte früh genug handeln. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen entscheiden, auf welche Art sie künftig Fernsehen empfangen wollen. Im Prinzip ist es für die Mieter sogar von Vorteil, dass die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs beschlossene Sache ist.
Mieter müssen den TV-Anbieter künftig selbst wählen
Die Verbraucher haben so nämlich selbst die Möglichkeit, eine Wahl zu treffen und sich den passenden Anbieter auszusuchen. Zudem nutzen zahlreiche Mieter den Kabelanschluss überhaupt nicht und mussten die Kosten dennoch monatlich tragen. Der einzige Nachteil, der entsteht, bezieht sich auf den Wegfall der Sammelverträge. Durch sie war der TV-Anschluss der Mieter, die ihn nutzten, häufig um rund 3 Euro günstiger.
Ab Sommer 2024 können die Betroffenen nun frei wählen. Entweder man sucht sich einen neuen Anbieter, um den Kabelanschluss zu nutzen, oder man setzt lieber auf DVBT, Internetanbieter oder auch Telefongesellschaften, die häufig ein Paket für Internet, Telefon und Fernsehen anbieten. Bestes Beispiel dafür ist die Telekom, die mit ihrem MagentaTV eine Kombination anbietet, bei der über die Internetverbindung sowohl gestreamt als auch reguläres Fernsehen empfangen werden kann. Wer nicht handelt, muss mit der Stilllegung des Anschlusses rechnen.