Teil-Impfpflicht: Bundesländer legen hohe Strafen fest

Die Gesundheitsämter dürfen nun gegen ungeimpfte Mitarbeiter vorgehen.

21.03.2022, 11:00 Uhr
Teil-Impfpflicht: Bundesländer legen hohe Strafen fest
IMAGO / Xinhua
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Seit dem 16. März gilt in Deutschland die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Was das bedeutet? Bis zum 15. März waren Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Arztpraxen selbst für die Umsetzung der Impfpflicht ihrer Mitarbeiter zuständig, ab jetzt können die Gesundheitsämter jedoch gegen Verstöße vorgehen. Jedes Bundesland hat hier seine eigenen Vorgehensweisen entwickelt, wie es gegen ungeimpfte Menschen im Pflegebereich vorgehen wird.

In Brandenburg werden den Ungeimpften zum Beispiel eine Frist von drei Wochen gesetzt, in der ein Nachweis über eine Impfung oder eine Genesung vorgelegt werden muss. Auch ein Attest zur Befreiung von der Impfpflicht ist gültig. Wurde eine Impfserie begonnen (1. Impfung, 2. Impfung, Booster), dann gibt es für sechs Wochen keine Betreuungs- oder Tätigkeitsverbote. Wenn kein Nachweis vorgelegt wird, kann eine zweite Mahnung folgen – sollte die Person dann immer noch nicht geimpft sein, kann dem Mitarbeiter der Zugang zur Einrichtung verboten werden. Sachsen-Anhalt setzt hingegen eher auf Strafgelder. Auf diese Weise möchte das Bundesland einem Pflegemangel vorbeugen. Die Höhe dieser Bußgelder könnten im mittleren dreistelligen Bereich bis hin zum mittleren vierstelligen Bereich liegen. Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel eine Bußgeldhöhe von 2500 Euro eingeführt, gefolgt von einem Betretungs- und Tätigkeitsverbot.

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Ungeimpfte Pflegekräfte ziehen Konsequenzen

Diese neue Durchsetzung der Impfpflicht sorgt unter den ungeimpften Pflegekräften für große Diskussionen. Viele wissen nicht, wie sie reagieren sollen und überlegen, ihren Job im Vorhinein aufzugeben. So etwa auch eine 43-jährige Dialyseschwester, die für 25 Jahre in der Branche tätig war.„Ich werde mich über die IHK weiterbilden lassen und fange bei einer Vermögensberatung an“, verrät sie gegenüber der ‚Fuldaer Zeitung‘.

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Andere Pflegekräfte wollen erst einmal die hohen Strafen in Kauf nehmen und ihren Job weiter ausführen. „Ich stehe im Dienstplan, werde weiter arbeiten und gucken, was vom Gesundheitsamt kommt“, meint eine 62-jährige Krankenpflegerin aus Fulda. Sie glaubt nicht, dass man ihr wirklich ein Hausbetretungsverbot oder ein Tätigkeitsverbot erteilen wird. Und wenn doch, dann wird sie trotzdem zu ihren Prinzipien stehen: „Ich werde mich nicht impfen lassen und bin auch bereit, eine Geldstrafe zu zahlen – wem auch immer das etwas bringen soll.“

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