Tattoo-Farben-Verbot ab Januar 2022: Schwere Einschränkungen für Tätowierer

Durch eine neue EU-Verordnung bangen Tätowierer nun um ihre Existenz.

15.10.2021, 19:23 Uhr
Tattoo-Farben-Verbot ab Januar 2022: Schwere Einschränkungen für Tätowierer
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Tattoos sind als beliebte Körperkunst seit vielen Jahren nicht mehr wegzudenken. Doch das Stechen der individuellen Bilder und Symbole birgt gesundheitliche Risiken. Dafür sind die verwendeten Farben verantwortlich. Deshalb soll ab dem 4. Januar 2022 ein neues Verbot innerhalb der EU gelten.

Verantwortlich für die Verordnung ist die Europäische Chemikalienagentur. Der Großteil der aktuell verkauften und genutzten Tattoo-Farben enthält Inhaltsstoffe, die laut der Agentur als „gefährlich“ eingestuft wurden. Betroffen sind hauptsächlich bunte Farben. Bis zu 65 Prozent der Tätowierstoffe werden im kommenden Jahr wegfallen. Für die Marktführer ist dies ein extremer Tiefschlag. Schwarze Tattoos sollen einem Bericht des „Berliner Kuriers“ zufolge noch eingeschränkt möglich sein.

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Die Verwendung der toxischen Stoffe können beispielsweise zu schweren allergischen Reaktionen sowie zu Entzündungen und Infektionen führen. In Haarfarben gelten die besagten Pigmente bereits als verboten. Neben den Pigmenten finden sich in den Tattoofarben unterschiedliche Zusatzstoffe wieder. Je mehr Chemikalien verwendet werden, desto größer sind die negativen Folgen für die Gesundheit.

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"Farbpigmente von Tattoos bleiben nicht lokal unter der Haut."

„Farbpigmente von Tattoos bleiben nicht lokal unter der Haut, sondern wandern im Körper. Durch UV-Licht und Alterung zerfallen manche Pigmente in toxische Substanzen“, erklärte Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Die Farbpigmente können sich in nahegelegenen Lymphknoten ablagern. Für die Tattoo-Branche bedeutet die neue Verordnung eine große Herausforderung. Tätowiererinnen und Tätowierer bangen nun um ihre Existenz.

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Deshalb haben die Betroffenen eine Petition mit dem Namen „Save The Pigments“ ins Leben gerufen. Damit möchten sie gegen die Regelungen vorgehen.