Stärkung der Rechte ab Dezember: Geld zurück bei langsamer Internetverbindung

Kunden können bei einer zu langsamen Internetverbindung ihr Geld zurückverlangen oder fristlos kündigen.

01.12.2021, 17:55 Uhr
Stärkung der Rechte ab Dezember: Geld zurück bei langsamer Internetverbindung
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Besonders in Zeiten der Corona-Krise verschlägt es viele ins Home-Office. Wenn die Internetverbindung stockt, ist dies in einem solchen Fall besonders ärgerlich. Im Zuge der Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes sollen die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden.

Denn sollte eine schnelle Internetverbindung im Vertrag stehen, die aber nicht eingehalten wird, kann man sein Geld zurückverlangen. Ab Dezember sollen die Kunden mehr Rechte erhalten. Sollte es zu "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit" ist dies ein Minderungsgrund. Anhand von Breitbandmessungen müssen die Kunden nachweisen, dass ihre Verbindung deutlich zu langsam ist.

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Preisminderung oder fristlose Kündigung

Denn es muss klargestellt werden, dass der langsamen Geschwindigkeit kein anderes Problem, wie zum Beispiel ein veralteter Treiber, ein ungeeignetes Kabel oder falsche Router-Einstellungen, zugrunde liegen. Ein sogenannter Speedtest wird entweder vom Anbieter oder von der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt.

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Kommen beim Kunden beispielsweise nur 50 Prozent der vereinbarten Geschwindigkeit an, müssen diese auch nur die Hälfte ihres Tarifs bezahlen. Als Alternative kann auch der Provider gewechselt werden. Die erneuerten Rechte erlauben eine fristlose Kündigung.

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