Sofortüberweisungen: EU kündigt neue Regeln an - Was sich bald für Bankkunden ändert

Die EU hat kürzlich eine Neurung für alle Banken und Zahlungsanbieter beschlossen. Was sich ab Herbst 2025 bei Sofortüberweisungen ändern soll.

01.03.2024, 17:50 Uhr
Sofortüberweisungen: EU kündigt neue Regeln an - Was sich bald für Bankkunden ändert
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Von Seiten der EU kommen gute Nachrichten für Bankkunden, denn eine teure Extragebühr, die von Banken erhoben wird, soll zukünftig wegfallen. Konkret geht es um die Sofortüberweisung. Normalerweise war es immer so, dass Standardüberweisungen bis zu drei Tage brauchen können, um auf dem Zielkonto gutgeschrieben zu werden. Wer das schneller erledigt haben wollte, musste für die sogenannte Expressüberweisung eine Gebühr bezahlen. Verwunderlich war das nicht, denn die längere Verweildauer auf den Transaktionskonten der jeweiligen Banken ergeben in der Summe einen schönen Extra-Zinsgewinn, den sich die Bank einstreicht. 

Diese Ungleichheit zwischen Standard- und Echtzeitüberweisung will die EU nun abschaffen. Die sogenannte Echtzeitüberweisung soll in der Zukunft ohne weitere Gebühren ausführbar sein. Selbstverständlich betrifft das nur die Überweisungsgeschäfte in Euro. Der Devisen- und Fremdwährungsverkehr ist von dieser geplanten Änderung unbenommen. In den Vorschlägen heißt es konkret, dass für Sofortüberweisungen, also sogenannte Instant Payments oder auch Echtzeit-Transaktionen, nicht mehr Geld verlangt werden darf, als bei den Standard-Überweisungen, die bislang in der Regel als gebührenfrei galten. 

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Extra-Gebühr für Sofortüberweisungen soll entfallen

Als Beginn der neuen Regelung ist der Herbst 2025 vorgesehen. Bei dieser Vorordnung wird den europäischen Verbrauchern die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb der EU-Länder Zahlungen in Euro zu jeder Tages- und Nachtzeit zu ermöglichen, und zwar innerhalb von rund 10 Sekunden – auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der betreffenden Bank. Dabei ist es unerheblich, ob innerhalb eines Euro-Landes überwiesen wird, oder von einem Mitgliedsland in ein anderes. Nichts davon soll und darf dann zukünftig mehr kosten als die bisherige Standard-Überweisung.

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Die Banken müssen darüber hinaus gewährleisten, dass die eingegebene IBAN mit dem Namen des Empfängers übereinstimmt. So möchte man eine zusätzliche Sicherheit schaffen, den Adressaten des Geldes auch zu treffen. Auch persönliche Fehler bei der Eingabe oder einem möglichen Betrug kann auf diese Weise leichter entgegengetreten werden. Den Eigenarten der Banken, die aus dem nicht-europäischen Ausland stammen, werden bei der Änderung selbstverständlich berücksichtigt. Mittlerweile gibt es digitale Finanzdienstleister, die jetzt schon ihre Transaktionen in Direktzeit erledigen. Besonders das Unternehmen „PayPal“ ist zu erwähnen, denn für sie sollen innerhalb Europas dieselben Bedingungen gelten. 

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Diese Folgen hat die Neurung für Bankkunden

Aktuell bezahlen PayPal-Nutzer für eine Sofortüberweisung eine Gebühr von einem Prozent des Überweisungsbetrags; mindestens 0,25 Cent und im Höchstfall 10 Euro. Auch hier ist eine Standard-Überweisung gebührenfrei, allerdings dauert sie ebenfalls zwischen einem und drei Werktagen. Auf Anfrage an die Pressestelle des Europarates teilte diese mit, dass die Regeln für Sofortüberweisungen für alle Zahlungsanbieter innerhalb des Euro-Raums gelten werden, also auch für PayPal und Co. Der Schritt soll in erster Linie den europäischen Zahlungsmarkt gegen Zahlungsanbieter aus den USA, wir zum Beispiel Visa oder Mastercard, zu mehr Wettbewerbsfähigkeit verhelfen.

Wörtlich heißt es da vom Europarat: "Die neuen Regeln werden die strategische Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors verbessern, da sie dazu beitragen werden, übermäßige Abhängigkeiten von Finanzinstituten und Infrastrukturen in Drittländern zu verringern". Da nicht alle Länder den Euro als offizielles Zahlungsmittel eingeführt haben, gilt für sie eine abgewandelte Regel für den Handel in den Euro-Raum: statt zum Herbst 2025 soll hier ab 2027 die Änderung für Sofortüberweisungen in Euro - und ab 2028 für alle diejenigen Überweisungen in Kraft treten, die in der jeweiligen Nationalwährung getätigt werden.