SEK stürmt falsche Wohnung: Polizist bietet Betroffenem dreiste Entschädigung an

Das SEK verwechselte die Etage und jagte einen Studenten aus dem Bett.

11.02.2022, 14:00 Uhr
SEK stürmt falsche Wohnung: Polizist bietet Betroffenem dreiste Entschädigung an
IMAGO / Eibner
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Am Morgen des 25. Januar hat ein Sondereinsatzkommando (SEK) den Auftrag bekommen, einen Tatverdächtigen in einem Mehrfamilienhaus in Essen festzunehmen. Die Einsatzkräfte haben jedoch die Etage verwechselt und sind in der Wohnung eines 28-jährigen Studenten gelandet, der Hals über Kopf aus dem Bett gezerrt wurde. Nachdem ein sogenannter „Irritationskörper“ gezündet wurde, der lauthals explodierte, drückte man den Student zu Boden und fesselte ihn. Die Einsatzkräfte erkannten jedoch schnell ihren Fehler und konnten den Tatverdächtigen in der darunterliegenden Wohnung festnehmen.

Shit happens, doch die ganze Sache ist nicht so einfach. Die Schilderung des Studenten fällt nämlich etwas anders aus. Laut ihm wurde der „Irritationskörper“ gezündet, ihm jedoch auch eine Waffe an die Schläfe gehalten und er mit Tränengas angesprüht. Dadurch sei er körperlich sowie psychisch belastet und hätte erst Stunden nach dem Einsatz wieder seine Augen öffnen können. Mittlerweile hat sich der Student einen Anwalt gesucht, der den 28-Jährigen gegenüber der Polizei vertritt. Diese leugnet nämlich jede Anschuldigung, und auch die anwesenden Sanitäter konnten angeblich keine Verletzungen an dem Opfer ausfindig machen.

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Dreister Amazon-Gutschein statt Schmerzensgeld

Trotz der verschiedenen Schilderungen ist der Einsatzleiter des SEKs bei dem Betroffenen vorbeigefahren und hat sich offiziell entschuldigt. Ihm wurde auch zugesichert, für die aufkommenden Reparaturarbeiten die Kosten zu übernehmen und jegliche Behandlungskosten des Betroffenen zu stemmen. Was jedoch viele mit dem Kopf schütteln lässt, ist der läppisch-niedrige Amazon-Gutschein, den der Leiter dem Studenten andrehen wollte. Dieser betrug rund 50 € und stellte die gesamte Entschädigung dar.

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Laut dem Anwalt des Studenten ist dieser billige Entschädigungsversuch jedoch „unter aller Kanone“. Das Verhalten sei höchst unanständig gewesen, seinem Mandanten könnte ein Schmerzensgeld im fünfstelligen Bereich zustehen.

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