Diesen Sommer wurde sich auf eine Reform der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geeinigt. Die Änderung könnte weitreichende Folgen haben. Ab dem 1. Juli 2023 soll der neue Medienstaatsvertrag in Kraft treten und zieht womöglich die Abschaffung zahlreicher Sender nach sich.
Nach dem RBB-Skandal soll der Auftrag der öffentlich-rechtlichen TV-Sender neu definiert werden. Deshalb möchte man einige Details verbessern und Änderungen einführen, die der Bevölkerung das Vertrauen in die Medien zurückgibt. Hinsichtlich des TV-Beitrags soll es keine Änderungen geben. Allerdings wird die Existenz von sieben Sendern infrage gestellt.
Neuer Medienstaatsvertrag ab dem 1. Juli 2023
Es gibt weiterhin lineare Kanäle, die durch das öffentlich-rechtliche Fernsehen ausgestrahlt werden müssen. Dazu zählen ARD, ZDF, MDR, NDR, WDR, 3Sat und Arte. Alle übrigen TV-Angebote müssen nicht zwingend fortgeführt werden. Die Sender können in Abstimmung mit den Gremien frei über die Fortsetzung verfügen. Somit könnten Sender wie Kika, ZDFneo, Phoenix, ONE, tagesschau24, ARD-alpha und ZDFinfo möglicherweise aus dem Programm verschwinden.
Zahlreiche Stimmen fordern zudem die Absetzung der GEZ. Der neue Vertrag besagt jedoch, dass der Beitrag weiterhin bestehen bleibt. Dieser beträgt 18,36 Euro pro Monat und Haushalt. Zunächst müssen die Länderparlamente dem Vertrag zustimmen, bevor er nächsten Sommer in Kraft treten kann.