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Was versteht man unter einem Sabbatical?
Der Begriff Sabbatical, im deutschen Sprachraum hin und wieder auch Sabbatjahr genannt, wird in Deutschland in den letzten Jahren immer häufiger gebraucht. Gemeint ist damit eine zeitlich befristete Auszeit vom Job – möglich macht das häufig der unbezahlte Sonderurlaub. Auch wenn das Sabbatical auch als Sabbatjahr bezeichnet wird, muss es nicht zwingend ein komplettes Jahr lang dauern. Auch bei einer Freistellung, die ein paar Monate dauert, spricht man von einem Sabbatical. Meist ist jedoch die maximale Dauer auf 12 Monate begrenzt – wobei auch das keine festgeschriebene Regelung ist. Der Grund: In vielen Arbeitsverhältnissen muss das Sabbatical individuell vereinbart werden.Die Vor- und Nachteile des Sabbaticals
Die berufliche Auszeit gibt vielen Beschäftigten die Möglichkeit, den Kopf wieder frei zu bekommen und sich endlich mal wieder auf andere Dinge als nur den Job zu konzentrieren. Gerade nach einer längeren anstrengenden Phase im Job kann ein Sabbatical den unbedingt benötigten Ausgleich bringen. Wer es schafft, sich mit seinem Arbeitgeber darauf zu verständigen, dass er nach dem Sabbatical wieder in gleichem Umfang an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kann, muss sich noch dazu während der Auszeit keinen Kopf um seine berufliche Zukunft machen. Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch Nachteile, die man sich vor dem Sabbatical durchaus bewusst machen sollte. Wenn du deine berufliche Auszeit nur dann verwirklichen kannst, weil du vorher deinen Job kündigst, ist der Verlust des Arbeitsplatzes natürlich ein riesiger Nachteil. Aber auch Sabbatical-Modelle, bei denen du komplett oder zum Teil allein dafür verantwortlich bist, die Beiträge in die Sozialversicherungen zu zahlen, könnten auf lange Sicht problematisch sein. Nicht zu vergessen, dass in vielen Unternehmen ein Sabbatical immer noch bedeutet, dass deine Karriere zunächst einmal auf Eis gelegt ist. Dann kann es nach deiner Auszeit schwierig werden, wieder dort anzuknüpfen, wo du aufgehört hast.Habe ich ein Recht auf eine Auszeit vom Job?
Auch wenn es dank vieler prominenter Beispiele vielleicht danach aussieht, aber einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical gibt es in Deutschland noch nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn du weder Beamter bist, noch im öffentlichen Dienst arbeitest. Als Beschäftigter in der Privatwirtschaft bist du also darauf angewiesen, dass dein Arbeitgeber guten Willen zeigt und deinem Wunsch nach einem Sabbatical nicht im Wege steht. Worauf du jedoch einen Anspruch hast, ist die Verringerung deiner Arbeitszeit. Eine gesetzliche Änderung, das sogenannte Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) macht es möglich, dass du für einen vorher festgelegten Zeitraum zum Beispiel von deiner Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle wechseln kannst. Die Neuerung dieses Gesetzes: Nach diesem Zeitraum hast du ein Recht darauf, wieder von deiner Teilzeit- in eine Vollzeitposition zu wechseln. Ein generelles Recht auf eine berufliche Auszeit im Sinne eines Sabbaticals, gibt es jedoch nicht. Sofern nicht in deinem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder deinem Arbeitsvertrag die Möglichkeit auf eine längere berufliche Auszeit vorgesehen ist, musst du dich mit deinem Chef direkt absprechen. Und gerade in kleineren Betrieben ist das vermutlich gar nicht so einfach, denn während du in einem Sabbatical bist, muss dich ein anderer Kollege vertreten.Alternative zum Sabbatical
Wenn du nicht das Glück hast, dass dir dein Arbeitgeber gleich ein ganzes Jahr unbezahlten Urlaub gewähren kann, kannst du vielleicht etwas anderes ausprobieren: Sprich mit deinem Vorgesetzten oder gleich deinem Chef und versuche zumindest eine etwas längere Auszeit vom Job zu vereinbaren. Manchmal ist es möglich, dass du Arbeit schon im Voraus erledigst und so zum Beispiel deinen Jahresurlaub um eine oder zwei Wochen verlängern kannst. Das ist zwar noch nicht mit einem echten Sabbatical von mehreren Monaten vergleichbar, aber auf jeden Fall besser als nichts.Die Modelle: Wie läuft das Sabbatical ab?
Sofern du weder Beamter bist, noch im öffentlichen Dienst arbeitest, kannst du das Sabbatical mit deinem Arbeitgeber relativ frei planen. Die häufigsten Modelle sind dabei:- Sabbatical als unbezahlter Sonderurlaub: Diese Form des Sabbaticals klingt zunächst ganz einfach. Denn dabei lässt du dich von deiner Arbeit freistellen und planst stattdessen deine Zeit so, wie es dir gefällt. Charmant. Jedoch hat diese Form des Sabbatjahres einen großen Nachteil: Du musst für deine Krankenkasse selbst aufkommen und wirst vermutlich ein Loch in deine Altersvorsorge reißen. Denn unbezahlter Sonderurlaub bedeutet eben, dass du kein Geld während dieser Zeit bekommst. Dein Arbeitgeber ist daher nicht verpflichtet, Beiträge für dich in die Sozialversicherungen zu zahlen. Heißt konkret: Du erwirbst keine Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung –sofern du nicht selbst freiwillig die Beiträge einzahlst.
- Sabbatical aus Lohnverzicht: Wenn du statt unbezahlten Urlaubs, dein Sabbatjahr lieber im Voraus „verdienen“ möchtest, kann diese Option die richtige für dich sein: Du arbeitest im gewohnten Umfang weiter, wirst aber beispielsweise nur für die Hälfte deiner Arbeitszeit bezahlt. Die restliche Arbeitszeit spart dein Chef für dich an und zahlt dir deinen Lohn erst dann aus, wenn du dein Sabbatical Mit dieser Variante musst du dir keine Gedanken darüber machen, wer für die Beiträge in die Kranken- und Rentenkasse aufkommt, denn so bist du weiterhin über deinen Chef abgesichert.
- Sabbatical durch Langzeitarbeitskonto: Das sogenannte Langzeitarbeitskonto ist eine Variante des gerade beschriebenen Lohnverzichts. Statt dir Überstunden auszahlen zu lassen oder den Resturlaub mit ins nächste Jahr zu nehmen, kannst du diese Arbeitszeit auf dem Langzeitarbeitskonto ansparen und sie von diesem Konto entnehmen, wenn du eine längere Auszeit vom Job haben möchtest. Auch dann bist du weiterhin gesetzlich kranken- und rentenversichert.
- Sabbatical nach Kündigung: Die wohl krasseste Form, eine Auszeit von deinem Job zu bekommen. Statt den Arbeitsvertrag während deines Sabbaticals weiterlaufen zu lassen, kündigst du ihn und trittst nach dem Ende der Kündigungsfrist dein Sabbatical Auch bei einer Kündigung bist du selbst für deine Versicherungen zuständig. Häufig bist du zwar noch für vier Wochen weiterhin über deinen Arbeitgeber krankenversichert, du solltest das aber unbedingt abklären. Das gilt vor allem dann wenn du planst, dein Sabbatical im Ausland zu verbringen. Wirst du nämlich dort krank und hast keinen ausreichenden Versicherungsschutz, kann es schnell sehr teuer werden.