Rente: Immer mehr Menschen haben Anspruch auf 110 Euro mehr

In Deutschland kämpfen Millionen Rentner mit finanziellen Engpässen – über sieben Millionen müssen laut Statistischem Bundesamt mit weniger als 1.250 Euro im Monat auskommen. Gerade für diese Menschen sind alle Optionen zur Aufbesserung der Rente von großer Bedeutung. Die gute Nachricht: Es gibt eine einfache Möglichkeit, die monatlichen Bezüge zu steigern, die oft übersehen wird.

05.09.2024, 09:23 Uhr
Rente: Immer mehr Menschen haben Anspruch auf 110 Euro mehr
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Viele Menschen in Deutschland müssen mit einer eher knappen Rente auskommen. Laut dem Statistischen Bundesamt betrifft das mehr als sieben Millionen Rentner, die monatlich weniger als 1.250 Euro zur Verfügung haben. Umso wichtiger ist es, jede Möglichkeit zu nutzen, die Rente zu erhöhen – und das geht tatsächlich einfacher, als man denkt.

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Ein einfacher Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung kann Ihnen bis zu 110 Euro mehr pro Monat einbringen. Der Schlüssel dazu sind die sogenannten Kindererziehungszeiten.

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Was sind Kindererziehungszeiten?

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Wenn Ihr Kind nach 1992 geboren wurde, können Sie sich die ersten drei Jahre nach der Geburt für die Rente anrechnen lassen. Bei Mehrlingsgeburten wird diese Zeit entsprechend verlängert. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, können zwei Jahre und sechs Monate gutgeschrieben werden.

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Diese Regelung, die als Mütterrente bekannt ist, wurde 2014 eingeführt, um Erziehungszeiten für ältere Kinder besser zu berücksichtigen. Vorher konnten sich Eltern nur ein Jahr und sechs Monate anrechnen lassen.

Wer kann Kindererziehungszeiten geltend machen?

Grundsätzlich kann nur ein Elternteil die Kindererziehungszeiten beanspruchen. Wenn Sie das Kind gemeinsam erziehen, steht dieser Anspruch in der Regel der Mutter zu. Möchte der Vater die Zeit angerechnet bekommen, ist eine gemeinsame Erklärung erforderlich, die jedoch nur zwei Monate rückwirkend gilt.

Auch gleichgeschlechtliche Paare können die Kindererziehungszeiten nutzen. Hier erhält der leibliche Elternteil die Zeit oder bei einer Adoption derjenige, der das Kind zuerst adoptiert hat. Außerdem können Pflegeeltern, Stiefeltern, Großeltern oder andere Verwandte, bei denen das Kind dauerhaft lebt, die Zeiten anerkannt bekommen.

Wie wirkt sich das auf die Rente aus?

Die Anrechnung der Kindererziehungszeit bedeutet, dass die Rentenversicherung so tut, als hätten Sie in dieser Zeit Beiträge gezahlt. Diese Pflichtbeiträge können dazu führen, dass Sie überhaupt erst Anspruch auf eine Rente haben, da mindestens fünf Beitragsjahre erforderlich sind.

Pro Jahr Kindererziehungszeit wird Ihnen knapp ein Rentenpunkt gutgeschrieben, was aktuell etwa 37,60 Euro Rente pro Monat bedeutet. Bei drei Jahren ergibt das rund 110 Euro mehr im Monat – und mit jedem weiteren Kind steigt die Rente entsprechend.