Regeln gekippt: Doch keine „Ruhetage“ über Ostern

Welche Tage Feiertage sind und was du über Ostern beachten musst, erfährst du hier.

24.03.2021, 12:01 Uhr
Regeln gekippt: Doch keine „Ruhetage“ über Ostern
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Eigentlich wurde gestern beschlossen, dass Gründonnerstag und Karsamstag „Ruhetage“ seien. Jetzt hat Bundeskanzlerin Angela Merkel auf einem Blitz-Gipfel den Oster-Lockdown zurückgenommen. In diesem Artikel haben wir alle Details für dich.

Angela Merkel stoppt Oster-Lockdown

Wie „Bild“ berichtet, hat Angela Merkel heute beim Blitz-Gipfel mit den Ministerpräsidenten neues rund um die verordnete „Osterruhe“ beschlossen. Der kürzlich beschlossene Oster-Lockdown wurde gekippt und Bundeskanzlerin Angela Merkel gesteht ihre Fehler ein. Sie übernimmt die volle Verantwortung und sagt, wie es nun weitergeht.

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Das sind die neuen Regeln über Ostern:

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  • Gründonnerstag ist kein Feiertag. Es soll ganz normal gearbeitet werden und auch die Supermärkte haben geöffnet.
  • Karfreitag ist und bleibt ein gesetzlicher Feiertag, an dem die Supermärkte zu bleiben müssen.
  • Für Karsamstag gilt das gleiche wie für den Gründonnerstag: Der Tag ist kein Feiertag, der geplante Ruhetag wird nicht stattfinden und die Supermärkte werden geöffnet haben.
  • Ostersonntag: Wer frei hat, kann den Tag genießen und wer Sonntags normalerweise arbeiten muss, muss wieder zur Arbeit. Die Supermärkte bleiben an diesem Tag geschlossen.
  • Ostermontag: Der Ostermontag ist ein gesetzlicher Feiertag, an dem die Supermärkte zu haben.

Der Gründonnerstag ist also ein ganz normaler Arbeitstag. Der Beschluss von gestern, dass Gründonnerstag als „Feiertag“ gewertet wird, ist also ungültig. Die einzigen Feiertage sind der Karfreitag und der Ostermontag.

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