Die Strafverfolgungsbehörden bekommen im Kampf gegen den illegalen Handel etwa mit Waffen oder Drogen neue Möglichkeiten und machen den Kriminellen künftig das Leben schwer. Der Bundestag verabschiedete am vergangenen Freitag einen Gesetzentwurf, demzufolge Beschäftigte von Postdienstleistern verpflichtet werden, verdächtige Postsendungen zu öffnen. Anschließend müssen sie die Postesendung bei den Strafverfolgungsbehörden vorlegen. Wann eine Postsendung als verdächtig gilt, erklären wir dir im Artikel.
Verdächtige Pakete müssen der Polizei gemeldet und vorgezeigt werden
Laut dem Gesetzesentwurf müsse „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, damit der Postbote rechtlich gesehen die Sendung einfach so öffnen darf. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Sendung seltsam riecht oder in irgendeiner anderen Art und Weise sehr merkwürdig erscheint. Nachdem der zuständige Mitarbeiter des Zustellungsunternehmens ein Paket geöffnet hat und verdächtige Inhalte feststellt, ist er per Gesetz dazu verpflichtet, das entsprechende Paket bei der Polizei abzugeben, damit die Ermittlungen eingeleitet werden können. Wenn der Angestellte des Unternehmens solch ein Paket nicht abgibt, kann es schnell teuer werden. Das Unternehmen zahlt dann eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro.
In der Vergangenheit kam es immer wieder bei nicht zustellbaren Päckchen zu Drogenfunden, weshalb die Politik nun ein besonderes Auge auf diese Problematik wirft und versucht sie mit dem neuen Gesetzesentwurf zu lösen. Laut „Focus“ befürwortet Daniela Ludwig, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, die Neuregelung. Die Änderung des Postversandgesetzes sei „ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität“.Immer wieder stand die Justiz beim Kampf gegen den Drogenhandel über das Internet vor Herausforderungen.