Polizei soll Klima-Aktivisten zu „Vulva“-Kontrolle“ gezwungen haben

Eine Aktivistin beschwerte sich auf Twitter über das Vorgehen der Beamten.

15.02.2023, 15:46 Uhr
Polizei soll Klima-Aktivisten zu „Vulva“-Kontrolle“ gezwungen haben
IMAGO / aal.photo
Anzeige

Eine Klima-Aktivistin aus Österreich beschwert sich im Netz lautstark über die Polizei. Die Frau behauptet, dass sie von den Beamten zu einer „Vulva-Kontrolle“ gezwungen wurde. Sie und auch andere Aktivisten mussten sich vor der Polizei ausziehen.

Nach ihren Klebeaktionen wurden sie von den Beamten in Gewahrsam genommen. Schließlich soll es zu der unangenehmen Vorgehensweise gekommen sein. Die Frau teilte auf Twitter ein Bild ihres Tangas, den sie kurz vorher ausziehen sollte. „Anbei ein Foto eben des Höschens, von dem die LPD Wien glaubt, ich könnte Gegenstände, die für mich oder andere gefährlich sind, darin verstecken“, schrieb die Aktivistin zu ihrem Post.

Klimakleber ketten sich nackt auf die Straße Klimakleber ketten sich nackt auf die Straße
Anzeige

Die Polizei wollte offenbar sicherstellen, dass sich keine Waffen in ihrem Tanga befanden. "Wir müssen uns ausziehen bis aufs Unterhöschen, die Kleider werden weggenommen & gescannt. Dann wird das Höschen heruntergezogen und die Vulva inspiziert. Ich könnte in meinem Tanga ja eine Waffe versteckt haben", erklärt die 26-Jährige.

Anzeige
Twitter/@MinaCanaval

"Ich könnte in meinem Tanga ja eine Waffe versteckt haben."

Sieben weitere Aktivisten und Aktivistinnen sollen sich ebenfalls vor den Beamten entkleidet haben. Davon wollen sie sich allerdings nicht aufhalten lassen. „Wir werden trotzdem weiterhin auf die Straße gehen, denn nichts, was uns die Polizei antun kann, ist so schlimm, wie die Klimakrise." Die Polizei aus Wien meldete sich bereits zu Wort: "Sie würden sich wundern, was wir in Unterwäsche schon alles gefunden haben. Und natürlich wird die Durchsuchung von Bediensteten des gleichen Geschlechts durchgeführt."

Anzeige

Bei der Aktion handelt es sich um eine gängige Kontrolle, die wie folgt begründbar ist:  "Grundsätzlich gilt, dass Personen, die festgenommen worden sind, gem. § 40 des Sicherheitspolizeigesetzes durchsucht werden, um sicherzustellen, dass diese während ihrer Anhaltung weder ihre eigene körperliche Sicherheit noch die anderer gefährden und nicht flüchten und wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, die festgenommene Person stünden mit einem gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum gerichteten gefährlichen Angriff in Zusammenhang und hätten einen Gegenstand bei sich, von dem Gefahr ausgeht."