In Österreich sorgt eine neue Regelung für Schlagzeilen. Arbeitsminister Martin Kocher entschied kürzlich, dass Jobsuchenden, die sich auf eine Stelle nicht bewerben, weil eine Corona-Impfung verlangt wird, kein Arbeitslosengeld mehr zusteht. Auch wenn sie einen angebotenen Arbeitsplatz aufgrund dessen ablehnen, soll das Arbeitslosengeld gesperrt werden.
Wie die „Welt“ berichtet, gelten in Österreich aktuell 59,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger als geimpft. Trotzdem wird auf die Durchsetzung weiterer Einschränkungen gedrängt. Kocher hat den sogenannten Arbeitsmarktservice (AMS) dazu verpflichtet, den Jobsuchenden die Unterstützung zu streichen, wenn sie sich aufgrund der Corona-Impfung nicht bewerben oder anstellen lassen wollen.
Ausnahme gilt bei gesundheitlichen Gründen
Eine Ausnahme wird gemacht, wenn die Impfung aus medizinischen Gründen nicht infrage kommt. Laut der „Welt“ wird der Impfstatus nicht aktiv von AMS abgefragt. Meldet allerdings ein Arbeitgeber, weshalb ein Job abgelehnt wurde, kommt es zu den entsprechenden Konsequenzen. Das Arbeitsministerium betonte, dass AMS niemanden zu einer Impfung zwingen möchte und dass es auch keine neue Rechtslage zum Thema Corona-Impfung gäbe.
Trotzdem sei eine Beschäftigung zumutbar, wenn der Arbeitgeber eine Impfung fordert, solange keine gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. Zurzeit sind in Österreich über 347.000 Menschen bei dem besagten Service als arbeitslos gemeldet.