Es sind gerade ein mal ein paar Stunden her, dass das Oberverwaltungsgericht für NRW die Beschränkungen für den Einzelhandel aufhob. Doch jetzt gibt es leider einen Rückschlag. Die Landesregierung hat nämlich eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht.
Die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung
Seit heute, 11:52 Uhr kann man beim „Spiegel“ lesen, dass das Oberverwaltungsgericht mehrere Beschränkungen für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen außer Kraft gesetzt hat. Ab sofort gelte in NRW keine Begrenzung mehr, wie viele Kundinnen und Kunden pro Quadratmeter eingelassen werden dürfen, so ein Sprecher des Gerichts. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zudem keine Termine mehr buchen. Eigentlich! Denn jetzt gibt es bereits eine neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung.
Die Terminbuchung und die Kunden-Beschränkungen treten also wieder in Kraft. Wenn du dich auf entspannteres Einkaufen gefreut hast, müssen wir dich leider enttäuschen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte: „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen.“