Es ist nicht das erste Mal, dass das Amtsgericht Weimar für Aufsehen sorgt. Damals wurde das allgemeine Kontaktverbot als unverhältnismäßig und verfassungswidrig eingestuft. In dem neuen Urteil geht es um die Anordnung der Maskenpflicht und Corona-Tests in Schulen.
Das Urteil sorgt im Internet für Aufsehen
Wie „focus“ berichtet, untersagt das Gericht in dem neuen Urteil, dass Schulen in Weimar die Mund-und-Nasen-Schutz- sowie Corona-Test-Pflicht einführen. Auch bezüglich der Mindestabstände kam das Gericht zu einem ungewöhnlichen Entschluss. Denn auch hier gilt, dass die Mindestabstände nicht eingehalten werden müssen. Das Urteil „Az.: 9F 148/21“ kritisiert die Corona-Test und Maskenpflicht. Laut dem Urteil dürfen die Schulleitungen und die Lehrern zweier Schulen in Weimar zwei Kindern, deren Mutter vor Gericht geklagt hatte, keine Masken- und Corona-Test-Pflicht anordnen. Das gilt übrigens auch für alle anderen Kinder auf den Schulen.
Außerdem müssen die Kinder nicht an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilnehmen und brauchen sich keine Gedanken darüber machen, ob sie den Mindestabstand zu ihren Lehrern oder Mitschülern einhalten. Im Urtel heißt es: „sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet“. Der Beschluss gilt ausdrücklich für alle Kinder, die an den beiden betroffenen Schulen unterrichtet werden.