Neues Notbremsen-Gesetz: Noch härtere Maßnahmen

Mit dem neuen Gesetz kommen noch schärfere Maßnahmen wie zum Beispiel deutschlandweite Schließungen.

10.04.2021, 10:59 Uhr
Neues Notbremsen-Gesetz: Noch härtere Maßnahmen
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Nachdem bekannt wurde, dass der für Montag geplante Corona-Gipfel mit Merkel abgesagt wurde, ist jetzt ein neues Gesetz auf dem Weg, das strenge Verschärfungen mit sich bringt. Jetzt ist ein erster Entwurf dieses Notbremsen-Gesetzes durchgesickert. Alles was du darüber wissen musst, erfährst du hier.

Das Notbremsen-Gesetz

Die Bundesregierung möchte auch ein neues Infektionsschutzgesetz und plant einige Änderungen am Gesetz vorzunehmen (wir berichteten). Jetzt sind auch hier erste Details bekannt. Wie der „Spiegel“ berichtet, soll der Gesetzesentwurf auch einige Ausnahmen enthalten. Regionen mit einer Inzidenz ab 100 dürfen zwischen 21 und 5 Uhr nicht mehr nach draußen. Allerdings gelten medizinische Notfälle, berufliche Tätigkeiten, die Betreuung von bedürftigen Personen sowie die Versorgung von Tieren als Ausnahme. An Schulen soll im Falle der Notbremse Präsenzunterricht durchgeführt werden, wenn alle Schüler einen Sars-CoV-2-Test dabei haben, der nicht älter als 36 Stunden ist. Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 200 liegt, wird wieder der Distanzunterricht eingeführt.

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Wenn das Notbremsen-Gesetz da ist und die Notbremse gilt, müssen Theater, Kinos, Museen, Zoos und andere Freizeiteinrichtungen wie Thermen und Saunen schließen. Touristen dürfen dann nicht einmal mehr Übernachten. Für den Einzelhandel (Drogerien, Getränkemärkte, Supermärkte, etc.) gilt dann eine bundeseinheitliche Begrenzung der Kundenanzahl je Quadratmeter. Restaurants dürfen nur noch Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen. Bis jetzt gibt es allerdings noch keinen Plan, wie es mit den Friseursalons weitergehen soll. Sobald weitere Bereiche im Gesetzesentwurf geregelt sind und noch mehr Informationen in den Medien landen, werden wir sofort davon berichten.

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