Neuerung des Führerscheins: Mit 50 keine Fahrerlaubnis mehr?

Diese Regelungen hat die EU geplant.

07.06.2023, 09:25 Uhr
Neuerung des Führerscheins: Mit 50 keine Fahrerlaubnis mehr?
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Die ersten rosafarbenen Papierführerscheine gab es in den 80er Jahren. Sie lösten die sogenannten „grauen Lappen“ ab. Mittlerweile haben sie aber nur noch wenige im Portemonnaie. Stattdessen müssen sich Autofahrer auf eine Neuerung einstellen und die alten Papiere nach und nach gegen das neue Scheckkartenformat eintauschen, welches es bereits seit dem Jahr 1999 gibt.

Bis 2033 muss dann jeder Fahrer die neuen EU-Karten besitzen. Allerdings gibt es hier ein wichtiges Detail zu beachten. Denn, wer über 50 ist und den Führerschein der Klasse 3 bald erneuern möchte, der muss genau hinschauen, damit einem nicht plötzlich eine Fahrerlaubnis verloren geht.

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Was beim Umtausch beachtet werden muss

Personen, die ihren Führerschein vor dem Jahr 1980 gemacht haben, können auch nach dem Umtausch weiterhin die Führerscheinklassen B, BE, C1, C1E, AM und L fahren. Es dürfen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen genutzt werden. Anders sieht es jedoch mit größeren Gespannen aus. Hier gelten Ausnahmen. „Dieser Teil der Klasse 3 unterfällt der Lkw-Fahrberechtigung und entspricht der Klasse CE. Im Führerschein wird sie als CE mit der Schlüsselziffer 79 eingetragen. Wer sie über das 50. Lebensjahr hinaus nutzen will, unterliegt allen Einschränkungen der Lkw-Klasse“, erklärt der ADAC.

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Deshalb sollte beim Umtausch des Führerscheins unbedingt die Klasse CE 79 angekreuzt werden. „Tut man dies nicht, darf man (nur noch) Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen ziehen, wobei man mit dem 7,5 Tonner auch weiter Anhänger ziehen dürfte, solange das Gespann max. zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat“, heißt es weiter. Zudem benötigen Personen über 50 Jahren eine ärztliche Bescheinigung. Anschließend muss die Klasse CE alle fünf Jahre erneuert werden. Wer das 50. Lebensjahr erreicht hat und den Führerschein vor 1999 erworben hat, der verliert die Fahrerlaubnis CE ebenfalls, wenn er keine aktuelle Fahrpraxis vorweisen kann. Wer den Führerschein nach der Jahrtausendwende gemacht hat, der muss die Erlaubnis für CE generell alle fünf Jahre erneuern lassen.

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