Die Ampel-Regierung hat sich in den vergangenen Wochen mit reichlich Kritik und einem völlig aus dem Gleichgewicht geratenen Bundeshaushalt auseinandersetzen müssen. Um die Bürger, die finanziell in den vergangenen Monaten mit einer höheren Belastung zu kämpfen hatten, zu entlasten, gibt es einen neuen Zuschuss, der schon ab dem 1. April verfügbar sein soll.
Beantragt werden kann das Geld bei der Agentur für Arbeit. Die Auszahlung ist natürlich an einen bestimmten Zweck gekoppelt. Mit dem Zuschuss sollen nämlich Weiterbildungen für Arbeitnehmer finanziert werden. Den Antrag müssen jedoch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stellen. Das sogenannte Qualifizierungsgeld soll schließlich als Lohnausgleich genutzt werden können, während die Mitarbeiter ihre Weiterbildung durchführen.
Ab dem 1. April wird ein neuer Zuschuss ausgezahlt
Insbesondere Personen, deren Arbeitsplatz durch einen Strukturwandel bedroht sein könnte, sollen durch den Zuschuss unterstützt werden. Die Zukunft ihres Arbeitsplatzes soll somit gesichert werden und die Beschäftigten können sich noch dazu weiterentwickeln. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt werden, damit das Geld an das Unternehmen ausgezahlt wird. Dabei muss der Bedarf an Weiterbildungen 20 Prozent der Mitarbeiter betreffen und tariflich festgehalten werden. Zudem muss die Fortbildung 120 Stunden in Anspruch nehmen.
Des Weiteren müssen die Arbeitnehmer, die die Weiterbildung durchführen sollen, dieser explizit zustimmen. Werden alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Zuschuss drei Monate vor Beginn der Fortbildung beantragt werden. Schließlich wird die Agentur für Arbeit 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz übernehmen. Somit können zahlreiche notwendige Weiterbildungen überhaupt erst ermöglicht werden, ohne dass ein Unternehmen in finanzielle Schieflage gerät. Derweil profitiert der Beschäftigte von der Sicherung seines Arbeitsplatzes.