Autofahrer und Autofahrerinnen müssen sich künftig auf höhere Bußgelder einstellen. Nach monatelangem Streit haben sich die Verkehrsminister von Bund und Länder auf einen Entwurf für einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Wie der neue Bußgeldkatalog in etwa aussieht, erfährst du hier. Wann er in Kraft tritt, ist allerdings noch unklar.
Neue StVO-Novelle: Diese neuen Regelungen erwarten uns
Wenn die neue StVO-Novelle in Kraft tritt, werden das Schnellfahren, das Falschparken und das Missachten der Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, viel teurer. Die geplante Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO-Novelle) bestraft diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, deutlich härter.
Bereits Anfang letzten Jahres wurde eine Reform der Bußgeldkatalog-Verordnung beschlossen, die aber aufgrund eines Formfehlers wieder aufgehoben werden musste. In unserer Übersicht siehst du, wie der neue Entwurf aussieht.
Neue Regeln für zu schnelles Fahren innerorts für normale Pkw bis 3,5 Tonnen:
- Bei einer Überschreitung bis 10 km/h: 30 statt 15 Euro
- Bei einer Überschreitung von 11 bis 15 km/h: 50 statt 25 Euro
- Bei einer Überschreitung von 16 bis 20 km/h: 70 statt 35 Euro
- Bei einer Überschreitung von 21 bis 25 km/h: 115 statt 80 Euro
- Bei einer Überschreitung von 26 bis 30 km/h: 180 statt 100 Euro
- Bei einer Überschreitung von 31 bis 40 km/h: 260 statt 160 Euro
- Bei einer Überschreitung von 41 bis 50 km/h: 400 statt 200 Euro
- Bei einer Überschreitung von 51 bis 60 km/h: 560 statt 280 Euro
- Bei einer Überschreitung von 61 bis 70 km/h: 700 statt 480 Euro
- Bei einer Überschreitung von über 70 km/h: 800 Euro
Neue Regeln für zu schnelles Fahren außerorts für normale Pkw bis 3,5 Tonnen:
- Bei einer Überschreitung bis 10 km/h: 20 statt 10 Euro
- Bei einer Überschreitung von 11 bis 15 km/h: 40 statt 20 Euro
- Bei einer Überschreitung von 16 bis 20 km/h: 60 statt 30 Euro
- Bei einer Überschreitung von 21 bis 25 km/h: 100 statt 70 Euro
- Bei einer Überschreitung von 26 bis 30 km/h: 150 statt 80 Euro
- Bei einer Überschreitung von 31 bis 40 km/h: 200 statt 120 Euro
- Bei einer Überschreitung von 41 bis 50 km/h: 320 statt 160 Euro
- Bei einer Überschreitung von 51 bis 60 km/h: 480 statt 240 Euro
- Bei einer Überschreitung von 61 bis 70 km/h: 600 statt 440 Euro
- Bei einer Überschreitung von über 70 km/h: 700 Euro
Lkw-Fahrer, die gegen die neue Pflicht, beim Rechtsabbiegen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit fahren zu dürfen, verstoßen, müssen 70 Euro als Strafe zahlen.
Wer bei Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese selbst nutzt, muss ein Bußgeld bezahlen, dass zwischen 200 und 320 Euro liegt und muss seinen Führerschein einen Monat lang abgeben.
Neue Bußgelder und Regeln auch fürs Parken
Der neue Bußgeldkatalog ist nicht nur teurer, wenn man zu schnell unterwegs ist, sondern sieht auch höhere Strafen vor, wenn man zum Beispiel sein PKW im Halte- oder Parkverbot abstellt.
Was sonst alles noch teurer werden soll:
- Wenn du deinen PKW im Halte- oder Parkverbot abstellen, musst bis zu 55 statt bis zu 15 Euro bezahlen.
- Das Bußgeld bei einem Verstoß gegen das Halteverbot auf Geh- und Radwegen sowie unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen und Parken und Halten in zweiter Reihe wird demnächst auf bis zu 110 Euro angehoben.
- Wenn du Gehwege, linksseitig angelegte Radwege und Seitenstreifen vorschriftswidrig nutzt, musst du bis zu 200 Euro statt bis zu 25 Euro Strafe zahlen.
- Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz musst du 55 statt 35 Euro bezahlen.
- Parkverstöße in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder Behinderung von Rettungsfahrzeugen können bis zu 100 Euro teuer werden.
- Und wenn du unberechtigt auf einem Parkplatz für Elektroautos und Carsharing-Fahrzeuge parkst, erwartet dich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro.
Außerdem gibt es Geldbuße für sogenanntes „Auto-Posing“. Wer du also unnötigen Lärm verursachst oder man dir eine vermeidbaren Abgasbelästigung vorwerfen kann, du ein belästigend, unnütz Hin- und Herfährst, musst du bis zu 100 Euro Strafe zahlen. Vorher musste man für diese Dinge nur bis zu 20 Euro bezahlen.
Bis die neuen Regelungen endgültig in Kraft treten, wird allerdings noch ein wenig Zeit vergehen. Denn bevor der Bundestag und Bundesrat dem Entwurf nicht zugestimmt haben, kann er nicht gelten. Der Bundesrat wird sich erst am 17. September mit dem Thema befassen.