Supermärkte müssen ab dem 28. Mai die Preisschilder ihrer Produkte ändern. Grund dafür ist eine neue Verordnung, die sich auf die Bedingungen für Preisangaben bezieht. Diese sogenannte Preisangabenverordnung ist seit 1985 gültig und wird regelmäßig aktualisiert.
Durch diese Verordnung wird festgelegt, in welcher Form die Preise für gewerbe- oder geschäftsmäßige Waren oder Dienstleistungen dem Kunden mitgeteilt werden müssen. Dazu zählt auch der Grundpreis. Er soll Verbrauchern eine praktische Möglichkeit bieten, um Preise zu vergleichen. Meist ist er in der linken Ecke des Preisschilds zu finden.
Grundpreis darf nur noch pro Kilo und Liter angegeben werden
Als Mengeneinheiten für den Grundpreis bei Aldi, Lidl und Co. werden momentan noch jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 100 Gramm oder 100 Milliliter verwendet. Diese Angabe soll sich künftig ändern. Ab dem 28. Mai sind nur noch 1 Kilogramm oder 1 Liter erlaubt.
Denn wenn beispielsweise bei dem Produkt einer Marke der Grundpreis pro Kilo angegeben wird und bei dem zu vergleichenden Produkt in Gramm ist ein Vergleich für den Kunden nicht sofort möglich und wesentlich umständlicher. Durch die neue Verordnung soll mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen werden.