Er befindet sich in jedem Auto; der Verbandskasten. Auch vor diesem Inventar macht die Corona-Pandemie nicht Halt. Denn 2022 sind alle Autobesitzerinnen und Autobesitzer dazu verpflichtet ihren Erste-Hilfe-Kasten durch zwei Masken zu ergänzen.
Bisher ist noch nicht geklärt, ob es sich dabei um FFP2-Masken oder normale medizinische Masken handeln muss. Die neue Verpflichtung gilt auch für LKWs und Busse. Die zwei Mund-Nasen-Bedeckungen sollen auch noch nach der Pandemie zum festen Bestandteil des Verbandskastens gehören.
Bei Verstoß droht ein Bußgeld
Sollte das Fahrzeug nicht über einen entsprechenden Erste-Hilfe-Kasten verfügen, beziehungsweise sollten die Masken darin fehlen, gilt dies als Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Somit droht ein Bußgeld in Höhe von fünf Euro. Lässt man eine andere Person das nicht vollausgestattete Fahrzeug fahren, müssen zehn Euro gezahlt werden. Die Maskenpflicht im Autoverbandskasten soll mit der nächsten Änderung der StVZO in Kraft treten. Ein genaues Datum steht noch aus. Feststeht, dass die Änderung in diesem Jahr kommen soll. Beim Aufrüsten des Notfallsets mit den besagten Masken sollte auf das Verfallsdatum geachtet werden.