Hunde gelten als der beste Freund des Menschen. Doch leider kommen die niedlichen Vierbeiner, die unser Leben um so vieles bereichern können, in einigen Haushalten zu kurz. Dagegen geht die Regierung jetzt gesetzlich vor und setzt neue Regeln in der Tierschutz-Hundeverordnung auf
Für einige Menschen ist ihr kleiner Kläffer die absolute Priorität. Doch andere Hundebesitzer oder -besitzerinnen nehmen sich nicht genügend Zeit für ihr Haustier oder ernähren es zum Beispiel auch nicht artgerecht. Damit Hunde angemessen gehalten werden und genügend Aufmerksamkeit bekommen, hat die Bundesregierung jetzt die Tierschutz-Hundeverordnung aktualisiert. Die Regeländerung, die noch auf die vorherige Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) zurückgeht, betrifft nicht nur Hundehalter und -halterinnen, sondern auch Züchter und Züchterinnen. Der Hund muss artgerecht gehalten werden, ausreichend betreut sein und die Hundezucht muss im Einklang mit der Sozialisierung von Welpen geschehen.
Das steht konkret in der Tierschutz-Hundeverordnung
Konkret sieht zum Beispiel Paragraf zwei der Verordnung vor, dass Hunde in Deutschland genügend Auslauf im Freien und „außerhalb des Zwingers“ bekommen müssen und dass sich Besitzerinnen und Besitzer von Hunden jeden Tag aktiv mit dem Tier beschäftigen müssen. Allerdings gibt es keine genaue Zeitangabe. Eine weitere Regel sieht vor, dass Hunde auch regelmäßig Kontakt zu anderen Artgenossen haben sollen, – insofern es das Beste für das Tier ist, denn „im Einzelfall“ könne es „aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich“ sein.