Neue Heizungsregel: Diese Kosten muss der Vermieter übernehmen

Was sich nun für Mieter ändert.

20.06.2023, 17:26 Uhr
Neue Heizungsregel: Diese Kosten muss der Vermieter übernehmen
Yevhen Prozhyrko/Shutterstock
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Die sogenannte CO2-Abgabe für das Heizen mit Öl und Erdgas existiert schon seit 2021. Bisher konnte sie im Rahmen der Nebenkostenabrechnung zu 100 Prozent auf den Mieter umgelegt werden. Doch in diesem Jahr sollen Mieter stärker entlastet werden. 

Deshalb müssen ab sofort auch die Vermieter einen Anteil an der CO2-Abgabe tragen. Diese neue Heizungsregel soll sicherstellen, dass Mieter die Kosten nicht mehr allein übernehmen müssen. Pro ausgestoßene Tonne CO2 liegt der Preis momentan bei rund 30 Euro. Bis 2026 sollen die Kosten auf 55 Euro ansteigen.

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Tatevik Bagdasaryan/Shutterstock

Was nun auf Mieter zukommt

Wie hoch die Preise ausfallen, kommt auf die Klimafreundlichkeit des Gebäudes an. Bei einigen Mietern kann es sich um mehrere Hundert Euro handeln, die ab sofort nicht mehr gezahlt werden müssen. In der Nebenkostenabrechnung müssen die Abgaben genau aufgeführt werden. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr müssen die Vermieter zahlen. Ein Stufenmodell zeigt, wie sich die Kosten prozentual aufteilen. 

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Ist der Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter besonders hoch, müssen die Vermieter ganze 95 Prozent übernehmen. Insgesamt sind zehn Stufen geplant, bei denen der Anteil des Vermieters immer weiter abnimmt. Lediglich bei Gebäuden mit dem Energiestandard EH55 sollen die Mieter weiterhin komplett für die Kosten aufkommen. Bei Gebäuden mit Geschäften und Büros ist vorerst eine 50-50-Regelung vorgesehen. 

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