Ab April gelten Deutschland wieder einige neue Regelungen, Gesetze und Beschlüsse. Es geht um das Einkaufen, um den Führerschein, um Pflegekräfte und einiges mehr. Alles, was du darüber wissen musst, erfährst du hier.
Einige Arbeitnehmer dürfen sich über mehr Gehalt freuen
Wie der „focus“ berichtet, bekommen diejenigen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, ab April mehr Geld. Die Tabellenentgelte werden um 1,4 Prozent erhöht, was bedeutet, dass es mindestens 50 Euro pro Monat mehr gibt. Dies gilt laut dem Bundesministerium auch für Praktikanten, Bundesbeamte und Auszubildende. Auch sie werden am dem 1. April 50 Euro mehr pro Monat verdienen. Mitglieder der Bundesregierung, Bundesminister, Staatssekretäre und Präsidenten der obersten Bundesgerichte sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt
Ab dem 1. April wird der Mindestlohn für Pflegekräfte erhöht. Pflegekräfte in Westdeutschland sollen 12,50 Euro pro Stunde verdienen und Pflegekräfte im Osten Deutschlands 12,20 Euro pro Stunde. Man plant allerdings diese Ungleichbehandlung in weiteren Schritten künftig aufzuheben. Pflegekräfte haben also einen Grund zur Freude!
Die neuen Vorschriften für Kassenbons treten in Kraft
Ab dem 1. April werden die Kassenbons in Discountern und Supermärkten etwas länger (wir berichteten). Durch diese neue Änderung, für die man das Kassensystem spätestens bis Anfang April anpassen muss, möchte man Steuerbetrug unmöglich machen. Auf jedem Kassenbon wird nämlich der Beginn und das Ende des Kassiervorgangs vermerkt. Als Kunde sieht man also, wie lange es an der Kasse gedauert hat. Zusätzlich wird der Kassenzettel in eine Cloud versendet und mit einem speziellen Code versehen.
Das ändert sich bei der Führerscheinprüfung
Aktuell ist es noch so, dass man bei der praktischen Führerscheinprüfung nur Autos mit Automatikgetriebe fahren darf, wenn man die Führerscheinprüfung mit einem Wagen mit Automatikschaltung absolviert hat. Das soll sich jedoch ab April ändern. Wenn du also deine praktische Führerscheinprüfung ab April in einem Wagen mit Automatikgetriebe bestehst, darfst du auch mit einem Wagen mit normalem Schaltgetriebe fahren.