Neue Führerscheinrichtlinie: EU plant große Änderung für Fahranfänger

Diese neuen Regeln kommen auf Fahranfänger zu.

20.08.2023, 18:23 Uhr
Neue Führerscheinrichtlinie: EU plant große Änderung für Fahranfänger
Aleksandar Malivuk/Shutterstock
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Die Europäische Union arbeitet momentan an einer 4. Führerscheinrichtlinie. Ein Entwurf hierzu liegt bereits vor. Ziel ist es vor allem, die Regeln für Fahrzeugführer europaweit zu vereinfachen. Bislang haben viele Mitgliedsstaaten da ihr eigenes Süppchen gekocht. Auch die Anerkennungen bestimmter Fahrerlaubnisse waren uneinheitlich.

Das soll mit den neuen Regeln für dieses Jahr wieder einheitlicher werden. Ganz besonders auf junge Fahrer und Anfänger kommen einige Neuheiten zu. Die wichtigste davon wird sein, dass die Führerscheinklasse B, die für das Führen von PKWs vorgesehen ist, europaweit bereits ab dem 17. Lebensjahr anerkannt werden soll. Bisher war das nur in Deutschland der Fall. 

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Damit ist laut dem ADAC das „begleitete Fahren“ auch für Anfänger über die Grenzen hinweg möglich. Natürlich darf nicht jeder eine Begleitperson sein. Der-, oder diejenige darf nämlich nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und muss den Führerschein mindestens seit fünf Jahren besitzen.

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Monika Wisniewska/Shutterstock

Fahranfänger müssen sich auf neue Regeln einstellen

Außerdem soll der „Führerschein auf Probe“ einheitlich auf eine Probezeit von zwei Jahren eingeführt werden. Geplant ist auch jeweils eine neue Probezeit, wenn eine neue Klasse erworben wird. Wer also den Motorradführerschein der Klasse A macht, soll dann dafür erneut mit einer Probezeit beginnen.

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Neu ist außerdem, dass die Anfänger ihren Führerschein künftig im Ausland erwerben können. Bisher durfte die theoretische und die praktische Prüfung nicht außerhalb Deutschlands absolviert werden, wenn die Person in der Bundesrepublik gemeldet war.

Zukünftig sollte auch die Wohnsitzregelung vereinfacht werden. Das soll dann dazu führen, die Mobilität der Bevölkerung unterschiedlicher Länder sowie die Sprachbarrieren zu verbessern und zu vereinfachen. Bei allem sollte man allerdings nie vergessen, die Preise miteinander zu vergleichen. Außerdem ist denkbar, dass ein „Führerscheintourismus“ in die Länder einsetzt, deren Fahrschulen am günstigsten sind.

Eine weitere Neuerung soll den Erwerb der Führerscheinklasse C für LKWs sowie der Klasse D für Busse betreffen. Bislang musste man für die LKWs mindestens 21 Jahre alt sein und für das Führen von Bussen sind sogar 24 Jahre vorgeschrieben. In manchen Fällen sind Altersabsenkungen vorgesehen – speziell im Bereich der öffentlichen Sicherheit wie bei der Polizei oder der Feuerwehr.

Zusätzlich ist auch für die Klassen C und D das „begleitete Fahren“ im Gespräch. Bei der Absolvierung des Autoführerscheins sollen hingegen strengere Regeln herrschen. Hier sollen die praktischen Fahrstunden erst nach bestandener Theorieprüfung beginnen. Wie das in Deutschland allerdings umgesetzt werden soll, ist noch völlig unklar. Die meisten dieser neuen Regeln müssen schließlich noch in nationales Recht eingegliedert werden.