Neue Coronaregeln: Wo jetzt die FFP2-Maskenpflicht gilt

Seit dem 1. Oktober gilt das neue Infektionsschutzgesetz.

08.10.2022, 13:34 Uhr
Neue Coronaregeln: Wo jetzt die FFP2-Maskenpflicht gilt
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Seit dem ersten Oktober gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Es beinhaltet allgemeine Regeln gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, die in ganz Deutschland gelten, sowie unterschiedliche Optionen für die einzelnen Länder, die je nach Infektionslage angeordnet werden können.

Mit dem neuen Gesetz, welches bis zum 7. April 2023 gelten soll, kehrt auch die FFP2-Maskenpflicht zurück. Demnach muss im Fernverkehr eine FFP2-Maske getragen werden. Betroffen sind Reisebusse und die Bahn. Auch in der Arztpraxis gilt die Pflicht und eine FFP2-Maske ist zwingend erforderlich.

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Wer von der Maskenpflicht ausgenommen ist

In Pflegeheimen und Krankenhäusern ist die Maske ebenso gefragt. Doch die Patienten dürfen die Masken in den Räumen absetzen, die für ihren persönlichen Aufenthalt gedacht sind. Besucher müssen die FFP2-Maske anbehalten und benötigen zusätzlich einen Corona-Test. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitpersonen und Menschen, die mit gehörlosen oder schwerhörigen Personen kommunizieren. Die Bundesländer haben ab sofort die Möglichkeit, die Regeln zu verschärfen. Die FFP2-Maskenpflicht kann bei Bedarf auf den öffentlichen Personennahverkehr, auf öffentliche Innenräume sowie auf Schulen ausgeweitet werden.

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