Nach Pocher-Ohrfeige: Welche Konsequenzen Fat Comedy jetzt drohen

Muss der Komiker in den Knast?

31.03.2022, 15:10 Uhr
Nach Pocher-Ohrfeige: Welche Konsequenzen Fat Comedy jetzt drohen
IMAGO / kolbert-press
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Am Rande des Boxkampfes zwischen Felix Sturm und Istvan Szili kam es zu dramatischen Szenen. Fat Comedy schlug Entertainer Oliver Pocher mitten ins Gesicht. Bis heute zeigte der Internet-Komiker keinerlei Reue für sein Verhalten. Doch welche Konsequenzen drohen ihm jetzt?

Fat Comedy war sich von Anfang an bewusst, dass es zu einer Anzeige kommen kann. Doch lediglich mit einer Geldstrafe davon zu kommen ist mittlerweile ein eher unwahrscheinliches Szenario. Nach einer kurzen Rückzugsphase meldete sich Pocher bereits auf Instagram zu Wort.

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Der 44-Jährige schilderte noch einmal die Ereignisse und erklärte, dass er die Nachwirkungen des Angriffs deutlich spüre: „Mein Ohr ist auch ziemlich angeschlagen gewesen und wenn ich Pech habe, habe ich irreparable Schäden, die auch nicht wieder zurückgehen. Ich kann momentan gewisse Frequenzbereiche einfach nicht hören. Für so eine kleine Backpfeife, für was auch immer.“

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Fat Comedy/Instagram

Droht Fat Comedy der Knast?

Pocher hat mittlerweile Anzeige erstattet: „Von meiner Seite aus gibt es da auch eine dementsprechende Strafe dazu, wo es vielleicht an Orte geht, wo nicht nur die Augen geküsst werden, sondern auch noch ganz andere Teile des Körpers […]. Es wird auch eine Rechnung geben und die wird ordentlich sein. Das wirst du bezahlen müssen, über einen sehr langen Zeitraum, das wird sehr, sehr unangenehm werden.“ Fat Comedy hatte seine Tat aufzeichnen lassen und anschließend ins Internet gestellt.

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Genau das könnte nun zu einer härteren Strafe für den Komiker führen. Es handelt sich um die „enorme kriminelle Energie eines sogenannten Happy-Slapping-Täters“, erklärt Strafverteidiger Burkhard Benecken. Fat Comedy hat nicht nur zugeschlagen, sondern Pocher durch das Video zudem erniedrigt. „Die Körperverletzungsvorschriften erfassen gar nicht den Kern des Vorwurfs, nämlich dass ein Täter sprichwörtlich über Leichen geht, indem er von Anfang an plant, das Tatgeschehen zu filmen und später zu veröffentlichen“, erläutert Benecken.

Er spricht von einem „Präzedenzfall“ und schlägt vor, „eine hohe Mindeststrafe von zwei Jahren anzusetzen, damit klar ist, dass es in der Regel hierfür Knast gibt.“ Ob Fat Comedy tatsächlich ins Gefängnis wandern wird, bleibt abzuwarten.