Mindestens 250 Euro: Erste Details zur Kindergrundsicherung bekannt

Der erste Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus liegt vor.

27.08.2023, 07:44 Uhr
Mindestens 250 Euro: Erste Details zur Kindergrundsicherung bekannt
M. Schuppich/Shutterstock
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Die Kindergrundsicherung sorgt aktuell für reichlich Diskussionen. Die Regierung ist sich noch uneinig über das Vorgehen bezüglich der staatlichen Unterstützung für Kinder. Nun sind erste Details aus dem Gesetzentwurf der Familienministerin Lisa Paus durchgesickert.

Darin ist zu lesen, dass das Kindergeld in Höhe von 250 Euro den Garantiebetrag darstellen soll. Dieser gilt aber nicht mehr als Elterneinkommen und steht demnach vollumfänglich dem Kind zur Verfügung. Familien, die weniger verdienen oder Bürgergeld erhalten, sollen einen Zusatzbeitrag bekommen. Verschiedene Leistungen sollen hier gebündelt werden.

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Ein Großteil dieses Beitrags soll dann aus dem bisher schon bekannten Kinderzuschlag stammen. Im Gegensatz zum Garantiebeitrag für jedes Kind, richtet sich der Zusatzbeitrag nach der Höhe des Elterneinkommens. 

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Garantiebetrag, Zusatzleistung und "Push"-Nachrichten

Die Familienkasse möchte man in die sogenannte „Familienservice“-Behörde umwandeln. Eltern, die anspruchsberechtigt sind und nur wenig Geld verdienen, sollen künftig proaktiv kontaktiert werden. Man rechnet damit, dass für die Kindergrundsicherung 300 Beratungsstellen mehr benötigt werden als bisher. „Diese neuen Stellen nennen wir „Familiencenter“, also die erste Adresse für Familienangelegenheiten.

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Bislang mussten Familien an vielen Stellen Anträge stellen, um irgendeine Leistung erfüllt zu bekommen. Das Familiencenter bündelt dann alles. Alles, was Eltern über ihren Leistungen wissen müssen, sollen sie dort erfahren. Dafür wollen wir auch mit anderen Behörden zusammenarbeiten, zum Beispiel mit lokalen Bildungs- und Teilhabe-Stellen“, erklärt Karsten Bunk, Chef der Familienkasse.

Man möchte auf moderne Kommunikationsmethoden für die Eltern setzen: „Dafür werden wir unser Internetportal künftig so aufstellen, dass es auf Basis des Kindergrundsicherungschecks zwölf-monatige Bewilligungspakete aller Leistungen ausrechnen kann und als Push-Nachricht zuschickt.“ Der Gesetzentwurf gilt allerdings noch nicht als beschlossen. Die Kindergrundsicherung soll das Kindergeld ab 2025 ablösen.