Für das Rentensystem wurden zuletzt gleich mehrere Änderungen angekündigt und auch schon umgesetzt. Unter anderem ging es auch um die sogenannte Doppelbesteuerung, die seit Jahren als Streittehma gilt. Diese soll nun jedoch endlich wegfallen. Für die Umsetzung seien "gesetzliche Regelungen im Bereich der Rentenbesteuerung anzupassen".
"Die Bundesregierung arbeitet konsequent an der Umsetzung dieser gesetzlichen Anpassungserfordernisse, um eine 'doppelte Besteuerung' in jedem Einzelfall zu vermeiden beziehungsweise zu beseitigen", heißt es in einem offiziellen Statement des Finanzministeriums. Insbesondere Personen, die früher selbstständig waren, die erst kurzzeitig ihre Rente beziehen, oder die ledig sind und keine Witwenrente erhalten, sind von dem Doppelbesteuerungsproblem betroffen.
Doppelbesteuerung soll unmöglich gemacht werden
Eine Doppelbesteuerung tritt dann auf, wenn der steuerfreie Rentenzufluss geringer ist als die versteuerten Rentenbeiträge. Die Betroffenen zahlen demnach auf einen Teil der Beiträge Steuern in der "Ansparphase" und in der "Auszahlungsphase". Entstanden ist dieses Problem, weil das deutsche Rentensystem seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgebaut werden muss. Seit dem Jahr 2002 soll die vorgelagerte Besteuerung zu einer nachgelagerten Besteuerung geändert werden. Nun möchte die Bundesregierung die „vollständige nachgelagerte Besteuerung" erreichen. Hierzu ist allerdings eine Übergangsphase nötig.
Das Finanzministerium rechnet mit einer Umsetzung bis zum Jahr 2058. Seit diesem Jahr können Erwerbstätige ihre Rentenbeiträge bereits zu 100 Prozent von der Steuer absetzen. Somit soll die Doppelbesteuerung künftig gänzlich vermieden werden. Zudem wird die Regierung die Besteuerung des Teils der Rente, der aus der Grundversorgung stammt, nur noch um einen halben Prozentpunkt pro Jahr erhöhen. Ersten Berechnungen zufolge werden insbesondere die Jahrgänge 1975 bis 1980 von dieser Änderung profitieren.