Bürgerinnen und Bürger, die sich weiterbilden wollen, können dabei finanziell unterstützt werden. In manchen Fällen stehen ihnen sogar bis zu 15.000 Euro zu. Das Ganze nennt sich Aufstiegs-BAföG und soll ab sofort noch leichter beantragt werden können.
Dabei soll ein allgemein gültiges Online-Formular helfen. BAföG steht demnach nicht nur Studentinnen und Studenten zu. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz macht möglich, dass auch Menschen, die sich fortbilden möchten, profitieren können. Wer beispielsweise an einem Lehrgang an einer Fachschule teilnimmt und für eine Fortbildungsprüfung lernt, erhält Zuschüsse zum Lebensunterhalt.
AFBG Digital kommt am 20. September
Zudem können Kosten für Lehrgänge anteilig übernommen werden oder man erhält zinsgünstige Darlehen. Die gute Nachricht ist, dass es keine Altersgrenze für das Aufstiegs-BAföG gibt. Bisher handhabt jedes Bundesland die Beantragung und Vergabe anders. Das soll sich künftig ändern und Interessierte sollen es einfacher haben.
Um Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu begleichen, kann man maximal 15.000 Euro erhalten. Auch Materialkosten für Prüfungsprojekte können mit bis zu 2.000 Euro unterstützt werden. Was den Unterhaltsbedarf betrifft, gibt es bis zu 963 Euro im Monat. Das Geld setzt sich aus 50 Prozent Zuschuss und 50 Prozent Darlehen zusammen. Ab dem 20. September soll man schließlich die staatliche Hilfe ganz unproblematisch online beantragen können. Nach und nach werden sich die Bundesländer dem AFBG Digital anschließen.